Hallo firzmuellerde,

ich würde Deinen Vermieter zunächst einmal "freundlich" auf dieses BGH-Urteil hinweisen (siehe auch den link von Bobby) :

........"Zugleich erleichterte der BGH das Aufstellen solcher Schüsseln auf dem eigenen Balkon, wenn dadurch weder das Gebäude beschädigt noch der optische Eindruck nennenswert gestört wird. (Az VIII ZR 207/04 vom 16. Mai 2007)

Gruß