Ich sehe es rechtlich so, dass Du schon Deiner Mitwirkungspflich nachkommen und dabei alle Tatsachen aufdecken musst.

Zu Deiner geringfügigen Beschäftigung (ich denke "Schwarzarbeit"):
Sofern für Dich keine Beiträge an die Bundesknappschaft entrichtet werden und Du das Geld "Bar auf Tatze" erhälst (auch nichts dafür unterschreibst!!!), brauchst Du Dir seitens der Arge darüber keine Gedanken machen. Lass Dich nur nicht bei der Arbeit erwischen oder von jemanden anzeigen lassen. Dann kann es richtig teuer für Dich werden! Wenn Dein Arbeitgeber Dich allerdings angemeldet hat, solltest Du es unbedingt angeben, da die das per Kontrollmitteilung/-abgleich prüfen müssen.

Wie Du schreibst, zahlst Du die Miete in "Bar" (hoffe doch für Dich, dass Du entsprechende "Barabhebungen" von Deinem Konto vorgenommen hast?). Dann denke ich, dass Du so schlau bist und Dir von Deinem Vermieter entsprechende Quittungen hast ausstellen lassen. Wenn nicht, solltest Du Dir von Deinem Vermieter eine Bescheinigung ausstellen und unterschreiben lassen, dass er monatlich von Dir die Miete in Höhe von XXX Euro in bar erhalten hat (besser wäre es, wenn Du es künftig überweisen würdest). Dein Vermieter könnte allerdings dann damit rechnen, dass diese "Bareinnahmen" dem Finanzamt zugesteckt werden und wenn er diese nicht in seiner Steuererklärung erklärt hat, könnte er wiederum Probleme bekommen.

Alle weiteren (nicht der Aufklärungspflicht dienenden) Überweisungen kannst Du mit Ruhe "schwärzen", da es sich hierbei um die private Lebensführung handelt und die Arge hierfür keine Berechtigung hat.

Ich hoffe, ich konnte Dir ein wenig helfen.