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Thema: Premiere wird der Himmel streitig gemacht

  1. #1
    SMember Avatar von Burgerdri
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    Premiere wird der Himmel streitig gemacht

    Dem *******-Sender Premiere droht neues Ungemach. Die erst vor kurzem gegründete Satellitenplattform Premiere Sky steht wegen Markenrechtsstreitigkeiten vor einer Neutaufe. Die TV-Gruppe BSkyB des Medienunternehmers Rupert Murdoch hat nach Informationen des Spiegel beim Landgericht Berlin einen Antrag auf einstweilige Verfügung eingereicht.

    Das britische Unternehmen argumentiert mit seinen Markenrechten. Der Namenszusatz verletze die eingetragene Marke der Briten. Das Unternehmen hat sich die Marke Sky in Europa für das TV-Geschäft schützen lassen und in anderen Ländern schon erfolgreich vor Gericht verteidigt, so der Spiegel.

    Die Entscheidung soll schon am Dienstag den 5. Juni 2007 fallen. Diese wird vermutlich gegen Premiere ausfallen, da schon in der mündlichen Verhandlung vor zwei Wochen zu erkennen gewesen sei, dass BSkyB mit seinem Antrag durchkommen wird. Selbst Premiere rechnet angeblich zunächst mit einer Niederlage, will dagegen aber Rechtsmittel einlegen. Die Argumentation des *******-Senders, der sich nach der Bezeichnung für eine Erst- Aufführung taufte: Sky sei ein allgemeiner Begriff und daher trotz eingetragener Marke nicht zu schützen. Sicherheitshalber denkt der Konzern nach Spiegel-Informationen parallel schon über einen neuen Namen nach, denn ein längeres juristisches Hickhack könnte die Vermarktung behindern: Premiere führt derzeit mit *******- Sendern Gespräche über eine Ausstrahlung auf der Plattform.

    Quelle:
    http://www.pc-magazin.de/common/nws/...g.php?id=52469
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  2. #2
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    Und ich dachte schon die hängen sich an BSkyB an um mit den Filmrechten einzusparen.

    Dachte auch immer an einen Zusammenhang mit BSkyB.

    Na da ziehen sie sicher den Kürzeren gegen Murdoch.
    ....sind wir nicht alle ein bisschen ...

  3. #3
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    Gericht verbietet Premiere Sky

    Schwierige Zeiten sind für Premiere-Chef Georg Kofler angebrochen. Kaum denkt arena als wichtiger Partner für die Fußball-Bundesliga über eine Zeit ohne Premiere nach, hat das Berliner Landgericht am Dienstagnachmittag das geplante Digitalpaket Premiere Sky verboten.

    Premiere Sky verboten

    In der Urteilsverkündung gaben die Richter bekannt, dass Premiere sein neues Programmpaket nicht Premiere Sky nennen darf. Auch der Name Premiere Sky GmbH darf nicht länger verwendet werden. Die Entscheidung des Landgerichtes gilt für Deutschland und Österreich. Ab 1. September wollte Premiere unter der Bezeichnung Premiere Sky ein nicht exklusives Programmangebot für Satelliten-Direktempfänger anbieten. Maximal 20 Programme sollen nach Premiere-Angaben Bestandteil in das neue Paket aufgenommen werden.

    Erste Verträge unterzeichnet

    Am vergangenen Freitag hat Premiere die ersten Verträge für die neue Plattform unterzeichnet. Die Turner Broadcast-Programme Turner Classic Movies (TCM), Cartoon Network und Boomerang werden Bestandteil des neuen Paketes werden. In erster Linie will Premiere Programmanbietern, die bisher nicht oder nicht mehr über Satellit vermarktet werden, eine Möglichkeit zur Satelliten-Abstrahlung einräumen.

    Die britische Bezahlfernsehplattform British Sky Broadcasting (BSkyB) hatte Premiere wegen einem Verstoß gegen geltendes Markenrecht verklagt und eine einstweilige Verfügung beantragt. Rupert Murdoch hat sich mit seiner Plattform BSkyB europaweit die Rechte am Begriff "Sky" gesichert und diese schon in mehreren Ländern mit juristischen Mitteln erfolgreich verteidigt.

    Premiere will neuen Namen

    Premiere-Specherin Anja Knigge kündigte am Dienstagnachmittag auf Anfrage unserer Redaktion an, dass Premiere gegen das Urteil in Berufung gehen wird. Dies wird aber erst in etwa zwei Wochen möglich sein, wenn die schriftliche Urteilsbegründung vorliegt. Derzeit laufen Vorbereitungen für einen Ersatznamen auf Hochtouren, der bislang nicht öffentlich bekannt ist. Der ******* Anbieter will sich aber nach Worten von Knigge alle Optionen offen halten. Die Wahrscheinlichkeit, dass es am Ende ein anderer Name werden wird, sei jedoch "nicht sehr gering". Dennoch will Premiere sich bemühen, den ursprünglich geplanten Namen Premiere Sky durchzusetzen. Schon im Laufe dieses Monats soll es weitere Vertragsabschlüsse geben. Mit welchen Anbietern genau verhandelt wird, wollte Knigge nicht sagen. Jedoch ist davon auszugehen, dass alle ehemals über die inzwischen eingestellte easy.TV-Plattform abgestrahlten TV-Sender sich um einen Platz im neuen Premiere-Paket bemühen. Dazu zählen beispielsweise AXN, Silverline Movie Channel, Extreme Sports Channel und National Geographic Channel.

    Eine Verzögerung des geplanten Starttermins 1. September gilt als unwahrscheinlich. Sollte jedoch auch der zweite Name vor Gericht abgeschmettert werden, könnte es knapp werden. Knigge wollte nicht ausschließen, dass zum Starttermin nur ein "Rumpfpaket" zur Verfügung stehen könnte und das gesamte Programmangebot erst im Laufe der darauf folgenden Wochen auf Sendung geht.

    Quelle:
    http://www.onlinekosten.de/news/artikel/25755
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  4. #4
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    Hier das Urteil in diesem Rechtsstreit vom Landgericht Berlin:


    Murdoch lässt Bezeichnung "Premiere Sky" verbieten
    [ha] Berlin/München - Vor dem Landgericht Berlin ist heute das Urteil im Streit zwischen dem Medienkonzern von Rupert Murdoch und Premiere gegen den Namen der neue Satelliten-Plattform des *******-Senders verkündet worden.

    In der heutigen Urteilsverkündung gaben die Richter bekannt, dass der *******-Anbieter weder den Begriff "Premiere Sky" noch den Begriff "Premiere Sky GmbH" verwenden dürfe. Zudem dürfen unter diesen Namen auch keine Programme verbreitet werden. Diese Entscheidung gelte sowohl für Nutzung in Deutschland als auch in Österreich, teilte die Pressesprecherin der Berliner Zivilgerichte, Katrin-Elena Schönberg, auf Anfrage des DIGITAL INSIDER mit.

    Den Begriff "Sky" hatte sich Murdochs Konzern für die Vermarktung in ganz Europa sichern lassen. Nachdem Premiere nun die Verbreitung von Unterhaltungsprogrammen über "Premiere Sky" anstrebt, sah der Medienkonkurrent die Namensrechte verletzt.

    Mehr Informationen rund um den Rechtsstreit und die Reaktion des Münchner *******-Senders können Sie in der aktuellen Ausgabe des DIGITAL INSIDER nachlesen. Quelle Digitalfernsehen


    Gruß
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