Und ich dachte schon die hängen sich an BSkyB an um mit den Filmrechten einzusparen.
Dachte auch immer an einen Zusammenhang mit BSkyB.
Na da ziehen sie sicher den Kürzeren gegen Murdoch.
Und ich dachte schon die hängen sich an BSkyB an um mit den Filmrechten einzusparen.
Dachte auch immer an einen Zusammenhang mit BSkyB.
Na da ziehen sie sicher den Kürzeren gegen Murdoch.
....sind wir nicht alle ein bisschen ...![]()
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Schwierige Zeiten sind für Premiere-Chef Georg Kofler angebrochen. Kaum denkt arena als wichtiger Partner für die Fußball-Bundesliga über eine Zeit ohne Premiere nach, hat das Berliner Landgericht am Dienstagnachmittag das geplante Digitalpaket Premiere Sky verboten.
Premiere Sky verboten
In der Urteilsverkündung gaben die Richter bekannt, dass Premiere sein neues Programmpaket nicht Premiere Sky nennen darf. Auch der Name Premiere Sky GmbH darf nicht länger verwendet werden. Die Entscheidung des Landgerichtes gilt für Deutschland und Österreich. Ab 1. September wollte Premiere unter der Bezeichnung Premiere Sky ein nicht exklusives Programmangebot für Satelliten-Direktempfänger anbieten. Maximal 20 Programme sollen nach Premiere-Angaben Bestandteil in das neue Paket aufgenommen werden.
Erste Verträge unterzeichnet
Am vergangenen Freitag hat Premiere die ersten Verträge für die neue Plattform unterzeichnet. Die Turner Broadcast-Programme Turner Classic Movies (TCM), Cartoon Network und Boomerang werden Bestandteil des neuen Paketes werden. In erster Linie will Premiere Programmanbietern, die bisher nicht oder nicht mehr über Satellit vermarktet werden, eine Möglichkeit zur Satelliten-Abstrahlung einräumen.
Die britische Bezahlfernsehplattform British Sky Broadcasting (BSkyB) hatte Premiere wegen einem Verstoß gegen geltendes Markenrecht verklagt und eine einstweilige Verfügung beantragt. Rupert Murdoch hat sich mit seiner Plattform BSkyB europaweit die Rechte am Begriff "Sky" gesichert und diese schon in mehreren Ländern mit juristischen Mitteln erfolgreich verteidigt.
Premiere will neuen Namen
Premiere-Specherin Anja Knigge kündigte am Dienstagnachmittag auf Anfrage unserer Redaktion an, dass Premiere gegen das Urteil in Berufung gehen wird. Dies wird aber erst in etwa zwei Wochen möglich sein, wenn die schriftliche Urteilsbegründung vorliegt. Derzeit laufen Vorbereitungen für einen Ersatznamen auf Hochtouren, der bislang nicht öffentlich bekannt ist. Der ******* Anbieter will sich aber nach Worten von Knigge alle Optionen offen halten. Die Wahrscheinlichkeit, dass es am Ende ein anderer Name werden wird, sei jedoch "nicht sehr gering". Dennoch will Premiere sich bemühen, den ursprünglich geplanten Namen Premiere Sky durchzusetzen. Schon im Laufe dieses Monats soll es weitere Vertragsabschlüsse geben. Mit welchen Anbietern genau verhandelt wird, wollte Knigge nicht sagen. Jedoch ist davon auszugehen, dass alle ehemals über die inzwischen eingestellte easy.TV-Plattform abgestrahlten TV-Sender sich um einen Platz im neuen Premiere-Paket bemühen. Dazu zählen beispielsweise AXN, Silverline Movie Channel, Extreme Sports Channel und National Geographic Channel.
Eine Verzögerung des geplanten Starttermins 1. September gilt als unwahrscheinlich. Sollte jedoch auch der zweite Name vor Gericht abgeschmettert werden, könnte es knapp werden. Knigge wollte nicht ausschließen, dass zum Starttermin nur ein "Rumpfpaket" zur Verfügung stehen könnte und das gesamte Programmangebot erst im Laufe der darauf folgenden Wochen auf Sendung geht.
Quelle:
http://www.onlinekosten.de/news/artikel/25755
Gruß Burgerdri
nothing is the way it appears to be
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Hier das Urteil in diesem Rechtsstreit vom Landgericht Berlin:
Murdoch lässt Bezeichnung "Premiere Sky" verbieten
[ha] Berlin/München - Vor dem Landgericht Berlin ist heute das Urteil im Streit zwischen dem Medienkonzern von Rupert Murdoch und Premiere gegen den Namen der neue Satelliten-Plattform des *******-Senders verkündet worden.
In der heutigen Urteilsverkündung gaben die Richter bekannt, dass der *******-Anbieter weder den Begriff "Premiere Sky" noch den Begriff "Premiere Sky GmbH" verwenden dürfe. Zudem dürfen unter diesen Namen auch keine Programme verbreitet werden. Diese Entscheidung gelte sowohl für Nutzung in Deutschland als auch in Österreich, teilte die Pressesprecherin der Berliner Zivilgerichte, Katrin-Elena Schönberg, auf Anfrage des DIGITAL INSIDER mit.
Den Begriff "Sky" hatte sich Murdochs Konzern für die Vermarktung in ganz Europa sichern lassen. Nachdem Premiere nun die Verbreitung von Unterhaltungsprogrammen über "Premiere Sky" anstrebt, sah der Medienkonkurrent die Namensrechte verletzt.
Mehr Informationen rund um den Rechtsstreit und die Reaktion des Münchner *******-Senders können Sie in der aktuellen Ausgabe des DIGITAL INSIDER nachlesen. Quelle Digitalfernsehen
Gruß