Zitat Zitat von Ratatia Beitrag anzeigen
(dpa) Hacker, die in fremde Systeme eindringen, müssen künftig mit Gefängnis rechnen - auch wenn sie keine Daten entwenden.
...
....Künftig stehen schon die Überwindung von Sicherheitssystemen und der unbefugte Zugang zu besonders gesicherten Daten unter Strafe !!!!

Gruß
Na, dann freue ich mich schon auf die ersten Strafanzeigen gegen Schäuble & Co. wenn der Bundestrojaner sein Unwesen treibt...

Mit der angekündigten Verschärfung des Strafrechts würde der Tatbestand auf die Stufe einer schweren Straftat gehoben werden. Das aber dürfen auch verdeckte Ermittler bzw. verdeckte Ermittlungsmethoden meines Erachtens nicht übergehen.

Wiki meint dazu:
'Verdeckte Ermittler dürfen unter ihrer Scheinidentität (Legende) am Rechtsverkehr teilnehmen, vgl. § 110 a Abs. 2 Strafprozessordnung, eine Wohnung des Berechtigten betreten (§ 110c StPO) und Zeugen ohne Belehrung nach § 136 StPO befragen. Straftaten dürfen sie - je nach Auftrag - nicht begehen. Der verdeckte Ermittler ist vom noeB (nicht offen ermittelnden Beamten) zu unterscheiden, der nur gelegentlich auftritt und keine auf Dauer angelegte Legende besitzt. Der noeB wird nicht in § 110 a Abs. 2 StPO erwähnt'

Das gibt wieder Diskussionen...