Um des Himmels Willen - das dürfen die überhaupt nicht - unser
Datenschutzbeauftragter würde sich da in seinem Stuhl 3 Mal
umdrehen. Sowas geht nur via Behörden und Beschlüssen...
...selbstverständlich nur wenn det sich um eene Straftat handelt und die IP zur Ermittlung benötigt wird! Det habe ick verjessen, versteht sich aber ooch von selbst