Es ist schon so, dass sich Mieter- und Vermieterinteressen gerade bei den Sat-Anlagen genau gegenüber stehen.

Und so richtig auch der Anspruch der Mieter ist, finde ich die Forderung der Vermieter ebenso in Ordnung, Gebäude nicht durch Schüsseln verschandeln zu lassen.

Die Häuserfassaden, die mit Sat-Schüsseln 'Auftstellungsberechtiger Mieter' zugepflastert sind, hat wohl jeder schon mal gesehen, ich als Vermieter würde dabei einen Anfall kriegen.

Im Übrigen bin ich der Meinung, dass - wenn man ein so hohes Interesse an bestimmten Programmen hat - dieses auch durchaus vor Bezug einer Wohnung berücksichtigen kann. Dann bin eben selbst schuld, wenn ich die 'blinde' Nordwohnung mit Kabelanschluss und ohne Balkon beziehe.
Also hier immer einen Konsens zwischen den Ansprüchen von Vermietern und Mietern zu finden, ist ausgesprochen schwierig, weil beide Seite absolut berechtigte Interessen haben...

Die oben beschriebenen Urteile und daraus abgeleiteten Hinweise halte ich auch für sinnvoll und vernünftig, gegen eine Balkonschüssel, die kaum zu sehen ist, kann kein Vermieter ernsthafte Einwände haben.