Ich habe zu dem Thema noch einen aktuellen Beitrag gefunden:
Sat-Schüssel trotz Kabel zulässig
[fr] Hamburg - Ein Kabelanschluss im Haus schließt nicht automatisch die Montage einer Satellitenantenne aus. Das habe der Bundesgerichtshof entschieden, berichtet der Mieterverein zu Hamburg.
Dem Urteil zufolge dürfe ein an zusätzlichen, nur per Satellit empfangbaren Informationen interessierter Mieter eine "Schüssel" anbringen, wenn dem Haus dadurch keine Substanzverletzung drohe und das Haus durch die Antenne ästhetisch nicht oder nicht nennenswert beeinträchtigt werde (Az.: VIII ZR 207/04).
Bisher hatte den Angaben zufolge ein Mieter im Normalfall keinen Anspruch darauf, am Haus eine Parabolantenne anzubringen, wenn ein Breitbandkabel vorhanden ist. Um Konflikte zu vermeiden, raten die Rechtsexperten des Mietervereins, keine Löcher für das Antennenkabel in den Balkontür- oder Fensterrahmen zu bohren, sondern Flachkabel zu montieren.
Die Antenne sollte fest auf einem schweren Sonnenschirmfuß montiert und möglichst "unsichtbar" sein. Verstecken könne man sie beispielsweise hinter einer Balkonverkleidung oder hinter Pflanzen. Dem Vermieter solle man auf Wunsch den Nachweis vorlegen, dass die Privathaftpflichtversicherung etwaige Schäden durch die Antenne deckt. (ddp) hier gelesen
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