Das würde ich doch sehr gerne nochmals beachtet sehen!


Bisher hieß es immer: Nein das geht nicht...nur für Bewohner,

die auf die Sprache Ihres Heimatlandes angewiesen sind

(was ich persönlich krank finde,
als würde die Kulturhoheit getauscht).


Dann wurde es vom Kabelanschluß (oder nicht) abhängig gemacht!


Nun endlich hat der Bundesgerichtshof
zum wiederholten Male einen Gesetzesbruch zurechtgerückt...


Die Frage bleibt: Wie lange darf ein "Gegen-das-Gesetz-Verstoßender"

eigentlich noch "bis ganz oben" prozessieren?


Gruß

Bobby