rächtschraibfela
es ist wohl an der Zeit das in dieser Sache mal ein Grundsatzurteil gefällt wird, damit hier endlich Rechtssicherheit besteht.
Ansonsten sehe ich in mittelfristig das AUS aller offentlichen Foren
Supernature-Forum - negative Feststellungsklage ging eher nach hinten los
Das Landgericht Hamburg nimmt wieder einmal Forenbetreiber in die Pflicht und macht sie für Beiträge Dritter haftbar, auch ohne dass diese davon Kenntnis haben. Dies geht aus dem jetzt veröffentlichten Urteil im Fall Supernature hervor, bei dem der Betreiber des Forums eigentlich durch eine negative Feststellungsklage für Rechtssicherheit sorgen wollte.
m Urteil des Landgerichts Hamburg (Az.: 324 O 600/06), das schon am 27. April 2007 erging, nun aber im Volltext veröffentlicht wurde, heißt es, Forumsbetreiber haften für "eigene Informationen" im Sinne des § 6 Abs. 1 MDStV: "'Eigene Informationen' im Sinne dieser Vorschrift sind nicht nur 'eigene Behauptungen' im Sinne der für Widerruf oder Richtigstellung entwickelten Grundsätze, sondern vielmehr auch Informationen, für deren Verbreitung der Betreiber einer Internetseite seinen eigenen Internetauftritt zur Verfügung stellt, mag auch nicht er selbst, sondern eine dritte Person die konkrete Information eingestellt haben."
Die Mehrheit der angegriffenen Behauptungen erkannte das Gericht nicht als falsche Tatsachenbehauptung an, gegen Aussagen wie "... kann dir sagen das die [...] ne Betrügerfirma ...", "... dass du diesen Pennern auf den Leim gegangen bist ..." stehe dem Beklagten gegenüber dem Forenbetreiber kein Unterlassungsanspruch zu. Hierbei handle es sich um Meinungsäußerungen.
Anders werteten die Richter die Aussage im Forum: "... im Internet hab ich grad gelesen das die Firma auch schon wegen einigen dingen verklagt wurde (betrug etc.) ...". Dagegen stehe dem Beklagten ein Recht auf Unterlassung zu. Der Kläger, also der Forenbetreiber, "muss sich die Verbreitung dieser Äußerung auch zurechnen lassen, denn sie ist über ein von ihm unterhaltenes Internetforum verbreitet worden", so die Urteilsbegründung.
Eigene und fremde Inhalte auf Webseiten werden damit vom Landgericht Hamburg also praktisch gleichgesetzt, auch wenn der Gesetzestext hier eine klare Unterscheidung vornimmt.
Eine Grenze der Zurechnung sei "allenfalls dann erreicht, wenn durch das Umfeld, in dem die jeweilige Information steht, hinreichend deutlich wird, dass es sich dabei um eine solche Äußerung handelt, deren Verbreitung trotz ihrer Aufnahme in den Internetauftritt der Inhaber der Domain gerade nicht wünscht", heißt es in dem Urteil weiter. Dazu müsse sich der Betreiber der Internetseite aber konkret und ausdrücklich distanzieren, nicht nur pauschal. Nur dadurch könne verhindert werden, dass der jeweilige Internetauftritt als Gewähr für die Richtigkeit der Information angesehen werde.
Die aus Spenden finanzierte Klage von Martin Geuß ging somit nach hinten los. Geuß ist Betreiber der Community www.supernature-forum.de und war im Februar 2006 seiner Meinung nach zu Unrecht von einer Firma für Luftrettungsvermittlung abgemahnt worden, weil in seinem Forum Kritik an den Geschäftspraktiken der Firma geübt worden war. Auf eine erste Reaktion des Anwalts von Geuß machte die Firma zwar einen Rückzieher, ohne jedoch verbindlich auf die Ansprüche zu verzichten. Damit gab sich Geuß nicht zufrieden und reichte seinerseits negative Feststellungsklage vor dem Landgericht Hamburg ein. (ji)
Quelle:
http://www.golem.de/0705/52106.html
Gruß Burgerdri
nothing is the way it appears to be
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Wenn bei diesem Urteil nicht die "große" Politik dahinten steckt...
Unmöglich diese Rechtslage, es wird langsam aber sicher die Freiheit in Internet geknebelt.
Alles für die Industrie in Mundgerechte stücke vorbereitet.
Jetzt müssten sie dies noch am besten in die Europäische Verfassung aufnehmen.
mfG
es wird mal soweit kommen, dass man vor jedem beitag "man nehme mal theoretisch an, dass ..." schreiben muss.
:D
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Ich bin der Meinung da liegt der Hund begraben.Die Mehrheit der angegriffenen Behauptungen erkannte das Gericht nicht als falsche Tatsachenbehauptung an, gegen Aussagen wie "... kann dir sagen das die [...] ne Betrügerfirma ...", "... dass du diesen Pennern auf den Leim gegangen bist ..." stehe dem Beklagten gegenüber dem Forenbetreiber kein Unterlassungsanspruch zu. Hierbei handle es sich um Meinungsäußerungen.
So könnte bald jedes posting beginnen.
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