Die Mehrheit der angegriffenen Behauptungen erkannte das Gericht nicht als falsche Tatsachenbehauptung an, gegen Aussagen wie "... kann dir sagen das die [...] ne Betrügerfirma ...", "... dass du diesen Pennern auf den Leim gegangen bist ..." stehe dem Beklagten gegenüber dem Forenbetreiber kein Unterlassungsanspruch zu. Hierbei handle es sich um Meinungsäußerungen.
Ich bin der Meinung da liegt der Hund begraben.

So könnte bald jedes posting beginnen.