Zitat Zitat von gandy Beitrag anzeigen
Leistungs- und Verhaltenskontrolle ist Mitbestimmungspflichtig,laut Betriebsverfassungsgesetz.
Funktioniert leider nur in großen Unternehmen.
In Klein und Mittelstandsbetrieben wird kein Betriebsrat sich mit dem Chef anlegen und dies verhindern. Da ist jedem das Hemd näher wie die Jacke.

cu Ratti