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Thema: Teures PS3 Bild...

  1. #31
    Stammuser Avatar von pemex
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    Zitat Zitat von Musicnapper Beitrag anzeigen
    Das E-Bay Prinzip: jeden Morgen steht ein Dummer auf ,Du musst Ihn nur finden !
    Ach ja,einfach bei der "Onlinewache" anzeigen,den Rest macht die Staatsanwaltschaft !

    So, ich hab jetzt tatsächlich folgendes an die Onlinewache Baden-Württemberg per Mail verschickt.

    Bin mal gespannt auf deren Reaktion:


    Bitte prüfen Sie doch mal den Tatbestand folgender Aktionen bei Ebay

    http://cgi.ebay.de/SONY-PLAYSTATION-...QQcmdZViewItem

    http://cgi.ebay.de/SONY-PLAYSTATION-...QQcmdZViewItem

    Ich persönlich bin davon nicht betroffen, es kann doch aber nicht sein, dass Bürger so über den Tisch gezogen werden können bzw. dürfen.

    Bei vielen dieser Ebay-Angebote wird dem Kunden zu 98 % das Produkt Playstation 3 schmackhaft gemacht, so dass der Eindruck entsteht, es handelt sich tatsächlich um dieses Produkt.

    s. auch:

    http://cgi.ebay.de/Bild-PLAYSTATION-...QQcmdZViewItem

    Ich bin der Meinung das dadurch folgender Straftat bestand vorliegt. Verstoss gegen

    StGB § 263 Betrug

    (1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    (2) Der Versuch ist strafbar.

    Bitte prüfen Sie dieses, und gehen Sie bitte gegen diese Art des Artikelverkaufs vor.

    Ich habe heute bereits den Verkauf von 5 solchen Produkten mitbekommen. Der Wert liegt jeweils immer zwischen 150 - 250 EUR. Das kann sicher nicht der Preis sein, den ein geschäftsfähiger mündiger Bürger für ein Stück Papier bezahlt.

    Erschreckend ist hierbei die Anzahl von Neumitgliedern (ohne Bewertung) die auf diesen Betrug reinfallen.

    Mit freundlichen Grüßen


    XXX
    Informationen zu eingefügten Links Informationen zu eingefügten Links

       
     

       
     

       
     
    Greetz PEMEX
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  2. #32
    Stammuser Avatar von pemex
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    Beide Artikel sind gerade ausgelaufen 371 und 451 EUR für ein Stück Papier....
    Greetz PEMEX
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  3. #33
    Stammuser Avatar von pemex
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    Zitat Zitat von pemex Beitrag anzeigen
    Beide Artikel sind gerade ausgelaufen 371 und 451 EUR für ein Stück Papier....
    Das geht zu weit, hab jetzt dem Verkäufer gleich noch eine schlaflose Nacht dazu bereitet...

    Gratulation zu 371 und 451 EUR für ein Stück Papier.

    Es wird Sie sicherlich interessieren, das ich soben Anzeige erstattet habe.

    Ich habe mir übringes noch einmal den Text Ihrer eingstellten Artikel durchgelesen.

    Sicherlich verweisen Sie (sehr klein und zurückhaltend) darauf das es sich bei dem verkauften Artikel um ein Bild handelt, aber ca. 98 % des Textes "verkaufen" den Artikel Playstation 3 ansich. Auch der Zusatz das ein bestimmtes Kabel nicht mitgeliefert wird, lässt den Eindruck erwecken es handelt sich bei der Restlieferung um eine Playsation 3.

    Schau mer mal, was Polizei und Staatsanwaltschaft dazu meint.

    Schönen Abend noch...
    Greetz PEMEX
    Member of Spinne's Supertipper Team 2007/2008

  4. #34
    ÖR-Befürworter Avatar von wacheia
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    Zitat Zitat von pemex Beitrag anzeigen
    Das geht zu weit, hab jetzt dem Verkäufer gleich noch eine schlaflose Nacht dazu bereitet...
    Gratulation zu 371 und 451 EUR für ein Stück Papier.
    Es wird Sie sicherlich interessieren, das ich soben Anzeige erstattet habe.
    Ich habe mir übringes noch einmal den Text Ihrer eingstellten Artikel durchgelesen.
    Sicherlich verweisen Sie (sehr klein und zurückhaltend) darauf das es sich bei dem verkauften Artikel um ein Bild handelt, aber ca. 98 % des Textes "verkaufen" den Artikel Playstation 3 ansich. Auch der Zusatz das ein bestimmtes Kabel nicht mitgeliefert wird, lässt den Eindruck erwecken es handelt sich bei der Restlieferung um eine Playsation 3.
    Schau mer mal, was Polizei und Staatsanwaltschaft dazu meint.
    Schönen Abend noch...
    Der bekommt das Geld nicht. Ich habe eBay angeschrieben (ich weiß, zwecklos) aber auch die jeweils Höchstbietenden. Ich habe denen mitgeteilt, dass sie auf keinen Fall zahlen sollen.

    Rechtlich ist das eine einwandfreie Kiste. Da muss niemand zahlen.

  5. #35
    Stammuser Avatar von pemex
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    Der bekommt das Geld nicht. Ich habe eBay angeschrieben (ich weiß, zwecklos) aber auch die jeweils Höchstbietenden. Ich habe denen mitgeteilt, dass sie auf keinen Fall zahlen sollen.
    Rechtlich ist das eine einwandfreie Kiste. Da muss niemand zahlen.
    Das sie nicht bezahlen müssen ist schon klar, aber ...

    1. hat der Anbieter versucht zu betrügen (Straftat)

    2. frag ich mich, ob der Verkäufer nicht gezwungen ist (falls der Käufer zahlt) ihm das Produkt Playstation 3 ansich (nicht als Bild) für den ersteigerten Preis zur Verfügung zu stellen.
    Greetz PEMEX
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  6. #36
    Seniormitglied Avatar von Phlygt
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    Hallo Jungs,

    bin mal wieder aus Afrika zurück, lese mich hier gerade ein...

    Mhh, spontan gesehen denke ich, die Beschreibungen der Arikel sind doch deutlich als Bild gekennzeichnet. Eigentlich muss man schon ein Brett haben, das zu übersehen, oder - mal ehrlich.

    Ob das so einfach ist, jetzt wegen Betrug etc.? Ich drücke euch die Daumen!

    Auf jeden Fall täte ich mal prüfen tun, ob das evtl. anfechtbare oder sogar nichtige Verträge sind. Die Regelungen gelten doch auch im Privatrecht, oder?

    Ansonsten hoffe ich Ihr habt euch net in die Nesseln gesetzt...

    Blubbs

  7. #37
    Stammuser Avatar von sweatbox
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    ich sehe des wie blubbs_die_fliege
    es ist eindeutig und mehrfach geschreiben worden das es sich um ein bild handelt ... ok bei dem einen wo die halben technischen daten von der ps3 draufstehen ist schon sehr irritierend aber in der artikel beschreibung sowie im auktionsnamen sind die sachen als BILD angepriesen
    und generell bilder zu verkaufen is nicht verboten. wobei diese bilder vielleicht von der playstation seite einfach nur geklaut sind ... aber denke mal das es richtige private bilder sind
    Gerät: Humax 5400 (ehemals Z)
    Firmware: ToH3.4_HoT11.5
    Tools: HNFSmart 2.4 fix 2 || PMCTool ||Samsung DSR Studio
    Sat: Astra19 Hotbird13

  8. #38
    Stammuser Avatar von pemex
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    Zitat Zitat von Blubbs_die_Fliege Beitrag anzeigen
    Hallo Jungs,
    bin mal wieder aus Afrika zurück, lese mich hier gerade ein...
    Mhh, spontan gesehen denke ich, die Beschreibungen der Arikel sind doch deutlich als Bild gekennzeichnet. Eigentlich muss man schon ein Brett haben, das zu übersehen, oder - mal ehrlich.
    Ob das so einfach ist, jetzt wegen Betrug etc.? Ich drücke euch die Daumen!
    Auf jeden Fall täte ich mal prüfen tun, ob das evtl. anfechtbare oder sogar nichtige Verträge sind. Die Regelungen gelten doch auch im Privatrecht, oder?
    Ansonsten hoffe ich Ihr habt euch net in die Nesseln gesetzt...
    Blubbs
    Also, in die Nesseln gesetzt hat sich keiner, ich hoffe mal Wacheia hat kein Poster gekauft

    Gut, dann mal zu dem Vertrag (gilt natürlich immer, also auch im Privatrecht)

    Der Vertrag ist die Abgabe und die Annahme zweier übereinstimmender Willenserklärungen von geschäftsfähigen Personen (heißt über 18).

    Das heißt in unserem Fall:

    Erstmal Verkäufer will was verkaufen, der Bieter will was kaufen (sonst hätte er ja nicht geboten). Somit haben wir zwei übereinstimmende Willenserklärungen, und ein Vertrag kam zustande (Boa eh...).

    Jetzt zur Frage, ist der Vertrag gültig:

    Er ist gültig, kann aber angefochten werden wegen...

    1. Inhaltsirrtum (Bieter überschaut es nicht)
    2. Eigenschaftsirrtum (in der Sache an sich; es sollte ja wohl kein Bild gekauft werden)

    Hier muss die Anfechtung des Vertrages unverzüglich erfolgen (ohne schuldhaftes verzögern)

    3. Arglistiger Täuschung (verschweigen und verfälschen von Tatsachen)

    Hier muss die Anfechtung binnen Jahresfrist ab Entdeckung erfolgen.

    Dieses ist eine formlose aber alledings empfangsbedürftige Willenserklärung des Bieters, wodurch der Vetrag rückwirkend unwirksam wird.

    Sollte er nicht Anfechten, so hat der Käufer die Pflicht zur Bezahlung der Ware.

    Und jetzt kommts:

    Der Verkäufer hat jetzt die Pflicht zur Sachübergabe und zur Eigentumsverschaffung.

    Das heißt die Sache die vereinbarte Beschaffenheit haben.

    Ob es ausreicht als Beschaffeheit nur mal kurz zu erwähnen es handelt sich um ein Bild, und bei dem restliche Text (ca. 98 %) handelt sich um die Eigenschaften einer Playstation 3, bleibt die Frage um was es sich tatsächlich handelt.

    Sofern eine Eigenschaft nicht konkret vereinbart ist (und das sehe ich hier so), so hat der Verkäufer die Ware

    1. nach vorausgesetzter Verwendungseigung (Playstation 3 ist zum spielen da)
    2. in der üblichen Beschaffenheit (also nicht auf einem Bild)

    zu übergeben.

    Kann er das nicht, so handelt es sich um Betrug StGB § 263



    Habe fertig...
    Greetz PEMEX
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  9. #39
    Seniormitglied Avatar von Phlygt
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    @pemex

    Hast recht, als Kaufmann sind mir die Regeln ja bekannt, sorry wußte halt nur kurz mal nich obs auch privat gilt.,

    Genau das meinet ich, man kann den Vertrag anfechten, oder er ist gar nichtig.

    Aber wenn ich die Beschreibung lese und so die Art und Weise der Rechtsverdreher bedenke, dann steht da ganz klar Bild von Bläyse und dann "Warum ist Sie so beliebt". Aber auch da steht nicht, was die technischen Daten betriefft etc. Es ist keine Eindeutige Produktbeschreibung aber auch nicht ganz falsch. Passt ohne Gegenrede zu Betrug, aber ist halt Auslegungssache.

    Vor Gericht würde der Anbieter aber doof aussehen, wenn er mehr als eines davon verkauft hat, denn dann gilt der Vorsatz und der kau**** Zusammenhang ist gegeben.

    Mir ging es aber eigentlich um meine Spinners !

  10. #40
    Stammuser Avatar von pemex
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    Gekauft hat hier meines Wissens nach keiner was...

    Du musst Dir die diversen Angebote mal genauer anschauen. Da sind welche dabei mit ausführlicher Produktbeschreibung usw.

    Und es wurden auch schon mehr als eine verkauft. Wie oben beschrieben hat einer heute schon fpr ca. 1000 EURONEN Bilder vertickt.

    Ich sage das ist Betrug, und deswegen habe ich das auch gemeldet...
    Greetz PEMEX
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  11. #41
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    Meine Gebote wurden gestrichen und die Auktion beendet. Warum wohl?

    Ich hätte liebend gerne den Zuschlag erhalten. Dann wäre es doch sehr interessant gewesen, ob der Verkäufer mich verklagt hätte, weil ich natürlich niemals gezahlt hätte.

  12. #42
    Mod Avatar von crx
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    lach,
    nach dem motho, wenn man keine probleme hat macht man sich welche ?
    ok was der da gemacht hat ist nicht ganz sauber, aber dennoch wie ich es einschätze legal.

    1. hat er beim einstellen die richtige kategorie gewählt :
    Kategorie: Möbel & Wohnen > Dekoration > Bilder & Drucke > Sonstige

    2. in der beschreibung eindeutig auf das bild eingegangen :
    weil richtige Aus diesem Grund ist dieses Bild so begehrt.
    Ein Glanz bild um das Sie alle beneiden werden!


    niergends erwähnt er das es sich um die ps3 als hardware handelt.

    da wird ihm jeder richter recht geben müßen, wenn auch mit einem faden beigeschmack
    dennoch finde ich pemex einsatz klasse
    http://www.spinnes-board.de/vb/signaturepics/sigpic7291_13.gif

  13. #43
    Seniormitglied Avatar von Phlygt
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    Also, der Einsatz von pemex - auch von mir Daumen hoch.

    Das ist halt das Problem mit den Grauzonen. Finde ich klasse, wenn sich einer dagegen auflehnt und evtl ein paar Adrinalin überfluteten Menschen aus der Patsche hilft.

  14. #44
    Asiafreak Avatar von Musicnapper
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    Jetzt isses eh an der Staatsanwaltschaft zu entscheiden ,immerhin liegt Klage vor ,im ungünstigsten Fall wird sie abgewiesen wegen "Mangels an Beweisen" aber teuer kann es nur für den Betrüger werden,die Klagekosten übernimmt ja der Staat.

  15. #45
    SMember Avatar von Hawak
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    Zitat Zitat von Blubbs_die_Fliege Beitrag anzeigen
    Also, der Einsatz von pemex - auch von mir Daumen hoch.
    Das ist halt das Problem mit den Grauzonen. Finde ich klasse, wenn sich einer dagegen auflehnt und evtl ein paar Adrinalin überfluteten Menschen aus der Patsche hilft.

    Habari gani Blubbs!

    Yepp, der Einsatz von pemex ist klasse. Ich halte die Angebote auch für betrügerisch und die Anbieter für Betrüger.
    Trotzdem scheint mir crx' Einwand ebenso korrekt. So ganz glasklar ist die Rechtslage nicht. Ob das Ganze unter arglistige Täuschung, Betrug oder sonstwas fällt, kann letzten Endes nur ein Richter bestimmen.
    Selbst eine Betrugsanzeige wird zunächst keine Wirkung haben, solange der Betrug nicht vom Gericht festgestellt wird. In diesen Fällen glaube ich nicht, dass ein Gericht so urteilen würde.

    Unterm Strich können die Käufer nur darauf hoffen, dass der Verkäufer keinen Bock auf langwierige und riskante juristische Auseinandersetzungen hat und den Vertrag 'in gegenseitigem Einvernehmen' auflöst.
    Ansonsten müssen die Käufer schon selbst tätig werden und zumindest arglistige Täuschung bzw. einen anderen Sachverhalt nachweisen, der den Vertrag nichtig macht.

    Und meine ganz eigene Einstellung dazu: Ein Stück weit habe ich kein Mitleid mit den Käufern. Natürlich sind sie Bauernfängern aufgesessen, aber wer nach all den Ebay-Geschichten immer noch blauäugig hunderte von Euronen auf Artikel setzt, hat meines Erachtens entweder zuviel Geld übrig oder ist aufgrund extremer Dusseligkeit eigentlich nicht geschäftsfähig.

    Ist mal wieder ganz schwierig...

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