@pemex
Hast recht, als Kaufmann sind mir die Regeln ja bekannt, sorry wußte halt nur kurz mal nich obs auch privat gilt.,
Genau das meinet ich, man kann den Vertrag anfechten, oder er ist gar nichtig.
Aber wenn ich die Beschreibung lese und so die Art und Weise der Rechtsverdreher bedenke, dann steht da ganz klar Bild von Bläyse und dann "Warum ist Sie so beliebt". Aber auch da steht nicht, was die technischen Daten betriefft etc. Es ist keine Eindeutige Produktbeschreibung aber auch nicht ganz falsch. Passt ohne Gegenrede zu Betrug, aber ist halt Auslegungssache.
Vor Gericht würde der Anbieter aber doof aussehen, wenn er mehr als eines davon verkauft hat, denn dann gilt der Vorsatz und der kau**** Zusammenhang ist gegeben.
Mir ging es aber eigentlich um meine Spinners !![]()






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