Das sie nicht bezahlen müssen ist schon klar, aber ...
1. hat der Anbieter versucht zu betrügen (Straftat)
2. frag ich mich, ob der Verkäufer nicht gezwungen ist (falls der Käufer zahlt) ihm das Produkt Playstation 3 ansich (nicht als Bild) für den ersteigerten Preis zur Verfügung zu stellen.