So, ich hab jetzt tatsächlich folgendes an die Onlinewache Baden-Württemberg per Mail verschickt.
Bin mal gespannt auf deren Reaktion:
Bitte prüfen Sie doch mal den Tatbestand folgender Aktionen bei Ebay
http://cgi.ebay.de/SONY-PLAYSTATION-...QQcmdZViewItem
http://cgi.ebay.de/SONY-PLAYSTATION-...QQcmdZViewItem
Ich persönlich bin davon nicht betroffen, es kann doch aber nicht sein, dass Bürger so über den Tisch gezogen werden können bzw. dürfen.
Bei vielen dieser Ebay-Angebote wird dem Kunden zu 98 % das Produkt Playstation 3 schmackhaft gemacht, so dass der Eindruck entsteht, es handelt sich tatsächlich um dieses Produkt.
s. auch:
http://cgi.ebay.de/Bild-PLAYSTATION-...QQcmdZViewItem
Ich bin der Meinung das dadurch folgender Straftat bestand vorliegt. Verstoss gegen
StGB § 263 Betrug
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Bitte prüfen Sie dieses, und gehen Sie bitte gegen diese Art des Artikelverkaufs vor.
Ich habe heute bereits den Verkauf von 5 solchen Produkten mitbekommen. Der Wert liegt jeweils immer zwischen 150 - 250 EUR. Das kann sicher nicht der Preis sein, den ein geschäftsfähiger mündiger Bürger für ein Stück Papier bezahlt.
Erschreckend ist hierbei die Anzahl von Neumitgliedern (ohne Bewertung) die auf diesen Betrug reinfallen.
Mit freundlichen Grüßen
XXX