Zitat Zitat von wacheia Beitrag anzeigen
Ich ersteigere so ein Bild und werde nicht zahlen. Das wird eine Gaudi. Dann muss der Verkäufer mich verklagen. Das würde mir Spaß machen.
Es ist eindeutig, dass kein Anspruch auf Bezahlung besteht. Im gegenteil: Es kommt der Straftatbestand des (versuchten) Betruges in Frage.
Nur leider wird mich wohl kein Verkäufer verklagen. Wir werden sehen.
Natürlich besteht Anspruch auf Bezahlung!

Einen Gegenstand erwerben, behalten und GAR nicht bezahlen...damit wirste Pech haben.

Versuchter Betrug hin oder her...aber, wie Du schriebst....a Gaudi wars scho!!!


Gruß

Bobby