Ich hab dem Käufer mal folgendes geschrieben:
Wissen Sie eigentlich schon, das Sie gerade ein Poster für 251 EUR gekauft hast...
Wenn ja, dann geb ich Ihnen mal meine Kontonummer, und Sie können mir auch Ihr übriges Geld überweisen.
Falls nein gleich einen Tip zur Kontaktaufnahme mit dem Verkäufer:
StGB § 263 - Betrug
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Bin mal gespannt was der Veräufer sagt.
Bitte geben Sie mir bescheid, wie die Sache ablief, würde mich sehr dafür interessieren...
MfG
XXX
Ach ja, der Verkäufer des Poster antwortete mir auf meine Mail des Betrugsvorwurfs:
Lassen sie das doch alles bitte meine Sorge sein, ich werde mich schon darum kümmern, desweiteren weiß ich nicht so genau warum ich sie da mit einbeziehen sollte.
Ich verbleibe mit freundlichen Grüßen.
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Ich halte Euch auf dem laufenden...