Gericht schmettert Heises Beschwerde ab
Im Streit um Links zu Kopierschutz-Bypass-Software ist Heises Verfassungs-Beschwerde vom Bundesgerichtshof abgelehnt worden.
Der Heinz Heise Verlag hat Ende 2005 "illegal" einen Link zu einem Hersteller von Kopier-Software gesetzt.
Dies wurde dem Verlag von der Musik-Industrie in einem Verfahren vor dem Bundes-Verfassungsgericht verboten.
Heise reichte Revision ein und verlor nun auch dieses Verfahren.
Demnach ist da die "Verlinkung eines Portals, wo Unrecht geschieht" nicht erlaubt und überschreitet die Pressefreiheit.
So wurde nicht nur ausdrücklich der Name des Software genannt, sondern auch ein Link auf eben jene gesetzt.
Dies soll den Lesern " das Auffinden der Seite erleichtern".
Dies entschied der Bundesgerichtshof.
Bei Heises Einspruch soll es sich laut dem Gericht um eine "Verletzung des Grundsatzes der materiellen Subsidiarität" handeln.
Somit bleibt die Frage stehen, "Inwiefern die Presse für in eine redaktionelle Berichterstattung eingebundene Hyperlinks nach den Grundsätzen der presserechtlichen Verbreiterverantwortlichkeit beurteilt werden muss", heißt es im Urteil.
(mr)
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