München/Mainz - Zehn Filmklassiker aus den 50er und 60er Jahren soll das ZDF gezeigt haben, ohne dafür die Rechte besessen zu haben. Damit muss die öffentlich-rechtliche Sendeanstalt jetzt eine Entschädigung in Millionenhöhe befürchten.
Die siebte Zivilkammer des Landgerichts München I. hat vergangene Woche entschieden, dass das ZDF über sechs Jahre hinweg Heimatfilme und Italowestern des Filmrechtehändler Erich Mehl ausgestrahlt hat, ohne vorher seine Zustimmung eingeholt zu haben. Dies berichtet die Tageszeitung "Die Welt".
Laut einer Pressemitteilung des Landgerichts München I. wird der weitere Verlauf des Verfahrens zeigen, ob das ZDF die von Mehl verlangten 1,66 Millionen Euro zahlen muss. Damit könnten dem ZDF die nach Zählungen der "Welt" 38 Ausstrahlungen von Filmen wie "Satan der Rache" mit Klaus Kinskis oder "Ännchen von Tharau" richtig teuer zu stehen kommen. Zwischen 1995 und 2001 sollen die Filme im Programm des ZDF und bei 3Sat gelaufen sein.
Das Hauptproblem war auch in diesem Fall wieder das Rechtedurcheinander, welches besonders im Filmhandel sehr groß ist. Deswegen ist es laut Angaben des Landgerichts München auch so, dass der Kläger zunächst zweifelsfrei nachweisen muss, dass er die Rechte an den Filmen hält. Dies ist Mehl wohl gelungen, obwohl das ZDF bis zuletzt bestritt, dass er die Rechte an den Filmen besitzt. Quelle
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