Hier gibt es das Mediengesetz ( §10) und das Teledienstgesetz (§6).
Nach dem Teledienstgesetz wird ein Impressum notwendig, wenn die Homepage eine geschäftstätige wird.
Nach dem Mediengesetz wird deine Homepage Impressumspflichtig,
wenn sie redaktionelle Anteile enthält.
- z.B. eine Beschreibung, Selbstvorstellung, Selbstdarstellung
- wenn sie ein Weblog (Onlinetagebuch) enthält
- wenn sie Newsticker (Nachrichten, Börse, Wetter-Daten) enthält
- wenn PDF-Dokumente eingestellt werden
- wenn sie Mailinglisten enthält
Es reicht also schon aus, wenn du ein Spiel beschreibst, oder über einen Kneipen-Bummel berichtest.
Was muss in ein Impressum hinein ?
- Name + Nachname
- Strasse
- PLZ + Wohnort
- Email-Adresse
- Telefonnummer
Von der Impressumspflicht befreit sind Seiten, die zum Beispiel nur Bilder enthalten und kurzfristig ins Netz gestellt werden, um sie Freunden oder Bekannten online zugänglich zu machen.