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  1. #1
    Moderator Avatar von rqs
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    Zitat Zitat von greggy Beitrag anzeigen
    Eine weitere Tatsache ist , das in den letzten Monaten , in Großmärkten , Kaufhäusern , Einkaufzentren ,
    Sonderangebote auftauchen mit angehängtem Abo .
    Zum Sonderangebot gehört immer eine Dbox2 !!!
    Aber die diese Dbox2 stellt sich zuhause beim auspacken , als Dbox1 heraus !!!!!!
    Man kann das aber im Kaufhaus nicht überprüfen , Der Preis gilt nur bei Originalverpackung !
    Die ausgestellte Box ist eine Dbox2 !
    Wenn man dann zuhause die Dbox auspackt stellt man schnell fest das es eine Dbox1 ist !!!
    Und jetzt kommt der Haken !!!!!!
    Schon in der Reklame der einzelnen Kaufhäuser , Großmärkte , Einkaufzentren , steht schwarz
    auf weiß :
    Die Rückgabe der Dbox ist nur in der unbeschädigten Originalverpackung möglich !!!!!!
    Das ist definitiv falsch! Wenn das Angebot ausdrücklich mit einer DBox2 ausgewiesen ist, dann hat auch eine DBox2 drin zu sein. Und wenn auch noch dabei steht, dass es eine Nokia ist, hat auch eine Nokia drin zu sein und keine Philips oder Sagem (ich gebe zu, dass könnte ein Streitpunkt werden). Wer da nicht sein Recht einfordert ist selber schuld.
    Anders ist es wenn nur "Digitalreceiver" dabei steht, meistens wird dann gleichzeitig darauf hingewiesen, dass kein Anrecht auf ein bestimmtes Modell oder einen bestimmten Hersteller besteht.

    CU rqs
    Die Wahrheit ist die Erfindung eines Lügners!

  2. #2
    Moderator Avatar von rqs
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    Nachtrag: Ich hatte vor geraumer Zeit eine ähnliche Diskussion. Dabei ging es sich um den Kauf eines Komplett-PC's. Nach Aussage des Händlers würde ich die Garantie verlieren, wenn ich das Siegel vom Gehäuse beschädigen würde, damit hätte ich keine Möglichkeit gehabt die verbaute Hardware und die Qualität der Verarbeitung zu überprüfen. Auch das ist definitiv falsch, die Garantie, bzw. Gewährleistung erlischt dadurch nicht.

    CU rqs
    Die Wahrheit ist die Erfindung eines Lügners!

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