Bewährung für alle, Zivilklagen unwahrscheinlich

Schnell ging das Verfahren gegen die FTPwelt-Betreiber über die Bühne: Nach zwei Verhandlungstagen wurden Bewährungsstrafen gegen alle Beteiligten ausgesprochen, verbunden mit Geldstrafen als Bewährungsauflage. Aus den beschlagnahmten Erlösen des Seitenbetriebs wurden Finanzamt und GVU entschädigt. Mit der GVU wurde Berichten gemäß auch bereits ein Deal abgeschlossen, der kommende Zivilverfahren ausschließen könnte.

Daniel R., zum Tatzeitpunkt noch jugendlich, wurde nach Jugendstrafrecht zu einer Bewährungsstrafe von 23 Monaten verurteilt. Als Bewährungsauflage muss er eine Strafe von 6.000 Euro zahlen, die sich an einem Monatseinkommen von 400 Euro bemisst. Der 32 Jahre alte Thomas R. wurde zu 16 Monaten auf Bewährung verurteilt, aufgrund des angewendeten Erwachsenenstrafrechts wurde gegen ihn trotz des veranschlagten Monatseinkommens von nur 750 Euro eine Auflage von 70.000 Euro verhängt. Die Strafe erfolgte aufgrund gewerblichen Verletzens von Urheberrechten.


Am teuersten fiel die Auflage beim ebenfalls angeklagten Anwalt Bernhard S. aus, der zur Zahlung von 90.000 Euro Bewährungsauflage auf 10 Monate Bewährung verurteilt wurde. Das Gericht befand ihn der "Beihilfe mit bedingtem Vorsatz" für schuldig. Aus Anwaltskreisen wurde kommentiert, dass S. bei diesem Strafmaß keinen Entzug seiner Anwaltslizenz zu befürchten hat. Als einziger der Angeklagten bleibt S. damit vorstrafenfrei.

Nach dem strafrechtlichen Verfahren folgen in der Regel zivilrechtliche Verfahren, in denen Rechteinhaber auf Schadenersatz klagen. Im Fall FTP-Welt scheint sich das nicht zu bestätigen: Berichten zufolge wurde mit der GVU das zivilrechtliche Nachspiel bereits geklärt.

So fließen aus den beschlagnahmten Erlösen des Seitenbetriebs in Höhe von 600.000 Euro zwar größere Summen ans Finanzamt, ein hoher sechsstelliger Betrag - laut heise-Informanten zwischen 200.000 und 300.000 Euro - jedoch an die GVU. Darüber hinaus wurden im Rahmen der umfangreichen Vorverhandlungen im Vorfeld des Prozesses weitere Vereinbarungen getroffen: die GVU übernimmt gegen eine weitere Zahlung in ungenannter Höhe die Entschädigung der Rechteinhaber, die im Gegenzug auf Zivilklagen gegen die Betreiber verzichten.

Die intensiven Vorverhandlungen haben sich demnach gelohnt - mit zwei Verhandlungstagen dürften die Prozesskosten niedrig liegen. Die Höhe der zusätzlichen Geldzahlungen an die GVU ist unbekannt, die anderen Beträge halten sich - gemessen an den oft genannten Schadenszahlen der Industrie - durchaus im Rahmen.

Zitat:
Die Einigung betrifft indessen nur die Prozessparteien - ob die Rechteinhaber angesichts der GVU-Gelder auch auf Verfahren gegen User verzichten, ist fraglich.

Quelle: gulli
Cu 460