Zitat Zitat von Lucky111 Beitrag anzeigen
Hallo
Ich würde gerne Nebenbei einen kleinen A&V für Kindersachen eröffnen. Es soll keine Existenzgrundlage darstellen, sondern zu Beginn ein kleiner Laden im eigenen Gartenhaus sein. Wer kennt sich denn damit aus, was man da alles benötigt? Angefangen vom Gewerbeschein bis hin über die Steuerangelegenheiten usw.
Wie gesagt, es geht hier erseinmal um eine Art Nebenbeschäftigung. Wir erhoffen uns, dass durch entsprechende Entwicklung das Ganze später im größeren Stil aufgezogen werden kann. Tragen aber somit so gut wie kein Risiko in der Anfangsphase.
Ciao Lucky
die wichtigsten Dinge hast du bereits genannt:
a) Gewerbe bei deiner Gemeinde (Rathaus oder Bürgeramt oder ähnliches)
anmelden.
b) steuerlich:
Einkünfte aus Gewerbebetrieb (ertragsteuerlich). Melde dich bei deiner Veranlagungsstelle deines Finanzamte)s. Die schicken Dir dann einen doppelseitigen Fragebogen, den es auszufüllen gilt. Manchmal kommt der aber auch automatisch auf dem Wege der Amtshilfe (wegen Anmeldung des Gewerbes bei Gemeinde).
c) umsatzsteuerlich solltest Du dir Gedanken machen, ob du auf den Vorsteuerabzug beim Wareneinkauf verzichten möchtest und dafür keine USt abführen mußt (=Kleinunternehmer).
Bei Unternehmensgründung kann das aber sogar ein Nachteil sein, weil man eher mehr Ausgaben als Einnahmen hat.
d) Zunächst wirst Du wohl nicht buchführungspflichtig sein (geringes Betriebsvermögen, geringer Gewinn). Wichtig aber: Trotzdem mußt Aufzeichnungen über deine Einnahmen und deine AUsgaben führen!
Du mußt auch deine Geschäftsunterlagen, Belege, Quittungen, Kassenzettel, usw. aufheben.
Jeden Verkauf mußt Du in einem Kassenbuch aufzeichnen (oder zumindest die Belege nach Datum geordnez lückenlos aufbewahren) mind. 6 Jahre.
Am Ende des Wirtschaftsjahres mußt du eine Einnahmen-Überschußrechnung anfertigen.
e) Es gibt noch einiges anderes; frage im einzelnen, was Du wissen möchtest.
f) Nur Mut; es ist gar nicht so schlimm; Bürokratie kann auch Ordnung bedeuten und ist besser als orientierungsloses Chaos.

M.f.G.
Lohengrin