Ich habe deine Beiträge gelesen und kopfschüttelnd zur Kenntnis genommen.
Der Unsinn besteht darin, dass du 75% des Umsatzes für Lieferanten annimmst.
Das ist Quatsch!!!
Und dazu stehe ich!
Wenn er bei ebay für einen Kinderpulli 1,90 Eru bekommt wird er ihn sicher nicht für 10 Euro ankaufen.
Du kannst Kommentare abgeben.
Gruss Urmel
Sie hat doch ganz eindeutig geschrieben, dass sie den Lieferanten 75 % Verkaufselös zusagen möchte. Du musst nicht nur meine Beiträge richtig lesen, sondern den ganzen Thread richtig lesen und dann nach Möglichkeit auch qualifizierte Antworten geben. Es macht nicht den Eindruck, dass Du im Steuerrecht sehr gut bewandert bist.
Und zu dem ebayerlös muss sie dann auch 75 % an den Lieferanten zahlen.
Geändert von ingimaus (18.02.07 um 15:20 Uhr)
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Versuch dein glück und es ist echt nicht so Umstänlich wies aussieht.
Was hast du zu verlieren ? Da es doch eh ein Nebengewerbe sein soll und du die Grundmittel schon hast.(Laden)
Das Steuerliche wird dir schon das finanzamt mitteilen da die nicht nur dafür da sind Leuten die kohle aus dem Rücken zu leihern sondern auch um Hilfestellungen zu leisten.
Wers nicht glaubt,probierts selber aber immer dran denken = Wie man in den Wald reinruft,so schallt es heraus.
So genug von mir zu diesem thema,da ich merke es wird sich Hochgeschaukelt an Kleinigkeiten.
Ne, ne,
er hast geschrieben, dass er 75% des Verkauferlöses auszahlen will.
Ich habe den ganzen Thread gelsen und auch verstanden.
Es macht den Eindruck, dass dies bei dir nicht der Fall ist.
Gruss Urmel
Will nicht bestreiten, dass du 25 im Geschäft bist. Weis ja nicht mit welchen Tricks Du handelst. Im Autohandel sind viele möglich.
Im A & V und nach den Bestimmungen des Gesetzes, und danach wurde gefragt ist das eben so wie ich es geschrieben habe. Sie hat nicht gefragt welche Tricks sie anwenden kann.
Glaub mir Finanzamt holt sich sein Geld. Kenne keinen Selbständigen der Freund des Finanzamtes ist.
Geändert von ingimaus (18.02.07 um 15:34 Uhr)
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Hallo satin,
hier juckt es mich, nochmal mit einem klaren "JEIN" zu antworten. Es ist halt doch nicht das Gleiche:
Mit "Umsatzsteuer" ist ganz genau die Steuer gemeint, die entsteht, wenn eine Lieferung oder sonstige Leistung getätigt wird. Die innergemeinschaftlichen Tatbestände (und einige Sonderfälle außerdem)möchte ich hier der Einfachheit halber außer Acht lassen.
Mit "Mehrwertsteuer" ist der ganze Kreislauf dieser Verkehrssteuer gemeint:
Vom Erzeuger über Zwischenhändler, Lohnveredler,usw. bis zum Endabnehmer wird nur der "Mehwert" besteuert, d.h. Steuer des jeweiligen Verkaufspreises minus Vorsteuer des Einkaufspreises des Unternehmers.
Den letzten, Privatabnehmer, beißen allerdings die Hunde:
Der zahlt alles, da er keine Berechtigung zum Vorsteuerabzug hat. Er bezahlt die Mehrwertsteuer!
M.f.G
Lohengrin
Der beste Beweis dafür, dass es woanders im Universum intelligentes Leben gibt,
ist die Tatsache, das noch niemand versucht hat mit uns Kontakt aufzunehmen.
was soll das hiermit ratschläge.
1.hanwerk-kammer bei dir vor ort,und infos einholen,für deine geschäftssparte. da biste in der 1 reihe der infos.
2. finanzamt-beratung der steuerrechtlichen lage für den gewerbe schein.
3. steuerberater gespräch wie das abgeht mit den steuern.
wenn du das verstanden hast,und es passt dir.
dann mach dein geschäft auf.
uwe763
Ne denn, verkaufe ich Klamotten für 100 Euro, und der Kunde bekommt 70 Euro davon, habe ich Gewinn von 30 Euro gemacht. Versteure ich jetzt diese 30€ mit der Umsatz- (Mehrwertsteuer), müsste ich darauf 4,78€ zahlen. Bleiben also 25,22€ Gewinn. Diese 25,22€ müsste ich dann am Jahresende als Gewinn- (Einkommenssteuer) angeben, jedoch kann ich die mit meinen Auslagen gegenrechnen.
Hatts der Lucky jetzt?
Ciao
Geändert von Lucky111 (22.02.07 um 20:42 Uhr)
Aber ZZ - Ziemlich Zügig meine Herren...
Es liegt mir fern, Dich hier zu schulmeistern oder zu belehren, aber genau das stimmt eben gerade nicht.
Der Unternehmer muß seinen Verkaufserlös [B]voll[B] versteuern und zwar mit der Umsatzsteuer.
Der Vorsteuerabzug ist ein davon völlig unabhängiger Vorgang!
Gerade eine saldierte Besteuererung, wie du sie hier erwähnst, ist eben nicht
vorgesehen.
So können beide Vorgänge ja beispielsweise auch zu völlig verschiedenen Veranlagungszeiträumen enstehen.
Außerdem könnte sich ein Steuerpflichtiger, der mit 1 Mio. € keine Erklärung abgibt, theoretisch damit herausreden, er hätte ja 190.000 € Vorsteuerabzug
gehabt und müßte so nichts erklären; er hat "ja keinen Mehrwert zu besteuern". Das sieht das Gesetz aber gerade nicht vor; es will es sogar vermeiden. Den Begriff Mehrwertsteuer kennt das UStG so gar nicht.
"Mehrwersteuer" ist ein Begriff, der eigentlich nur den betrifft, der mit der Umsatzbesteuerung (=Unternehmer) gar nichts zu tun hat: Den privaten Endabnehmer (Nichtunternehmer): Er bezahlt die gesamte Mehrwertsteuer, das ist die Steuer, die auf dem Wege der Umsatzbesteuerung letztendlich zum Schluß herauskommt. Hier liegt klar der Unterschied!
Nichts für ungut und danke für die Steuerdiskussion.
M.f.G
Lohengrin
Der beste Beweis dafür, dass es woanders im Universum intelligentes Leben gibt,
ist die Tatsache, das noch niemand versucht hat mit uns Kontakt aufzunehmen.