Da kann ich nur zustimmen,
An- und Verkauf ist eigentlich recht einfach...
Und die Kosten für die Bürokratie halten sich auch ganz stark in Grenzen.
Selbst ein Steuerberater dürfte hierfür nicht sehr viel kosten.
Gruss Urmel
Da kann ich nur zustimmen,
An- und Verkauf ist eigentlich recht einfach...
Und die Kosten für die Bürokratie halten sich auch ganz stark in Grenzen.
Selbst ein Steuerberater dürfte hierfür nicht sehr viel kosten.
Gruss Urmel
Der Lucky lässt sich doch dadurch nicht beirren! Im gegenteil, ich lerne noch fleißig hinzu. Und dazu muss man es aben auch verstehen - und zwar wirklich verstehen und nicht einfach so tun, damit man Ruhe hat (Wie einst inne Schule )
Nun denn, dadurch, dass ich ja sehr Wahrscheinlich einen Second Hand mache, der auf Komissionsbasis läuft, ist also laut eurer Aussage der §25 für mich Ausschlaggebend. Ich zahle also von dem erzielten Gewinn stets 19% Umsatzsteuer. Verkaufe ich einen Artikel zu 20€, zahle dem Kunden seine 15€ aus (75%), zahle ich also schlicht und ergreifend auf 5,00€ 19% Umsatzsteuer. Oder doch wie Satin geschrieben hat, dass in den 5,00€ schon die 19% enthalten sind und somit 119% entsprechen???
AM Jahresende mache ich dann die Einkommenssteuererklärung, die meine Nettogewinne beinhalten. Nettogewinn wäre in dem Fall die 5,00€ minus die Umsatzsteuer minus meine Geschäftsauslagen, korrekt?
Lucky
Geändert von Lucky111 (18.02.07 um 13:49 Uhr)
Aber ZZ - Ziemlich Zügig meine Herren...