Zitat Zitat von cim Beitrag anzeigen
Nicht zu vergessen wenn du von einem privatperson z.beispiel
ein gebrauchtes kinderwagen kaufs zum preise von 100,.- €
ohne mwst(privatleute können kein mwst ausweisen)
so unter liegt es der Differenzbesteuerung § 25 a.
wenn du es für 130,-€ verkaufst, zahlst du nur die 19% von 30,-€
die du verdient hast.
viel erfolg.

Ein sehr guter Hinweis!
Klang aber wie oben beschrieben von Satin etwas komplizierter:

Zitat:
"Die Rechnung bei Komissionsware ist doch genau die Gleiche - nur dass
Du nicht gleich den Einkaufspreis zahlen musst, sondern erst, wenns
verkauft wurde. EK-Brutto und VK-Brutto - Diff. ist Vorsteuer.
EK-Netto und VK-Netto - Diff. ist Einkommenssteuer.
Zum EK gesellen sich alle Kosten, die abzuziehen sind
(Unkosten gibts übrigens nicht, da Kosten schon Un sind....)"


danke