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Thema: Hilfe - will Laden eröffnen, wer kennt Tipps

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Seniormitglied
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    Avatar von Lucky111
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    Zitat Zitat von satin Beitrag anzeigen
    Mehrwertsteuer und Umsatzsteuer ist das Gleiche

    ...und die Einkommenssteuer?
    muss ich dann die 19% auf meinen Gewinn zahlen UND am Jahresende bei der Einkommenssteuererklärung noch einmal Steuern abführen?

    ODER:

    Mehrwertsteuer = Umsatzsteuer = Einkommenssteuer???


    Lucky
    Aber ZZ - Ziemlich Zügig meine Herren...

  2. #2
    Seniormitglied
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    Avatar von Lucky111
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    Zitat Zitat von satin Beitrag anzeigen
    Die eingenommene und die bezahlte Umsatzsteuer werden gegeneinander
    aufgerechnet = Vorsteuer.
    Du kannst auch anteilmässige Miete abrechnen für das Häuschen.
    Wenn alle Kosten abgezogen sind, wird auf den dann enstandenen
    Gewinn Einkommenssteuer bezahlt...

    Okay, mein Beispiel wieder:
    wenn ich 10,00€ abzüglich der Unkosten rein Netto Gewinn mache, kann ich also monatlich selbsständig an das Finanzamt 19% davon überweisen. Also 1,90€. Dann hätte ich vorerst meiner Steuerpflich genüge getan. Im Einkommensjahresbescheid würde ich dann praktisch die Jahreszahlen noch einmal aufschlüsseln (Was habe ich für Gewinn gemacht und wieviel habe ich davon schon an das Finanzamt abgeführt) und hätte nach meinem Vorhaben auf den Gewinn meine Steuern schon korrekt abgeführt. Dann würde praktisch keine Steuernachzahlung auf mich zukommen.

    Hab ich das so richtig verstanden?

    Lucky
    Aber ZZ - Ziemlich Zügig meine Herren...

  3. #3
    Seniormitglied Avatar von no Freack
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    Zitat Zitat von Lucky111 Beitrag anzeigen
    Okay, mein Beispiel wieder:
    wenn ich 10,00€ abzüglich der Unkosten rein Netto Gewinn mache, kann ich also monatlich selbsständig an das Finanzamt 19% davon überweisen. Also 1,90€. Dann hätte ich vorerst meiner Steuerpflich genüge getan. Im Einkommensjahresbescheid würde ich dann praktisch die Jahreszahlen noch einmal aufschlüsseln (Was habe ich für Gewinn gemacht und wieviel habe ich davon schon an das Finanzamt abgeführt) und hätte nach meinem Vorhaben auf den Gewinn meine Steuern schon korrekt abgeführt. Dann würde praktisch keine Steuernachzahlung auf mich zukommen.
    Hab ich das so richtig verstanden?
    Lucky
    Soweit Richtig,jedoch kannst du doch mehr abseztzen da du ja fürs Geschäft Ausgaben hast.
    Beispiele : Strom,Fahrten (evtl.bei Freihauslieferung größerer Sachen) usw.das klärt dein Steuerberater aber für dich.

  4. #4
    Seniormitglied
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    Avatar von Lucky111
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    Zitat Zitat von no Freack Beitrag anzeigen
    Soweit Richtig,jedoch kannst du doch mehr abseztzen da du ja fürs Geschäft Ausgaben hast.
    Beispiele : Strom,Fahrten (evtl.bei Freihauslieferung größerer Sachen) usw.das klärt dein Steuerberater aber für dich.
    Auf solche Kingerlitzchen wie Steuerberater will ich eben anfangs verzichten. Falls sich hrausstellt, dass der Laden sehr gut läuft ist ein Steuerberater natürlich auch in mein Interesse. Zu Anfang will ich aber im kleinen Stil die Sach betreiben....

    Lucky
    Aber ZZ - Ziemlich Zügig meine Herren...

  5. #5
    Seniormitglied Avatar von no Freack
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    Zitat Zitat von Lucky111 Beitrag anzeigen
    Auf solche Kingerlitzchen wie Steuerberater will ich eben anfangs verzichten. Falls sich hrausstellt, dass der Laden sehr gut läuft ist ein Steuerberater natürlich auch in mein Interesse. Zu Anfang will ich aber im kleinen Stil die Sach betreiben....
    Lucky
    Achso
    Naja brauchst du auch nicht wirklich,da es viele gute Programme dafür gibt.
    Bei Wiso wirst z.b automatisch gefragt / Pauschale usw. bei angabe des Nebengewerbes.
    Wünsch dir viel erfolg bei deinem Unternehmen und so Wild ists nicht mit dem Drumherum des Gewerbes.
    Buchhaltung sollte stimmen,da gibts null probleme beim Finanzamt.

  6. #6
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    Avatar von Lucky111
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    Zitat Zitat von satin Beitrag anzeigen
    Am besten, Du schreibst zu Beginn der Tätigkeit ans Finanzamt:
    Sehr geehrte Damen und Herren,
    hiermit gebe ich bekannt, dass ich der Einkommenssteuer nicht beitrete.


    (gefunden im Buch: "Es fängt damit an, dass am Ende der Punkt fehlt)


    Da wäre natürlich am einfachsten, jedoch stehe ich dann mit einem Bein in der gitterverschönten EInzimmerwohnung...
    Aber ZZ - Ziemlich Zügig meine Herren...

  7. #7
    Seniormitglied Avatar von no Freack
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    75% Zusicherung ?
    Ganz schön hoch gegriffen oder ?
    Du mußt eh ein Buch führen wo alle Ein + Ausgaben beschrieben sind und mit der Abrechnung der Steuer gehts auch erst am Jahresende da du ja null Plan hast was du für einnahmen hast.Im Folgejahr ists dan schon möglich eine vorauszahlung der Steuer zu leisten.( wird berechnet aus Vorjahr)

  8. #8
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    Avatar von Lucky111
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    Zitat Zitat von cim Beitrag anzeigen
    @ Lucky
    Also ein beispiel von meine betrieb, es ist auch einzelhandel(PKW)
    wenn du ware kaufs incl. Mwst zum preise von 11900,-
    10000,- + 1900 mwst = 11900,-
    du verkaufst es für 11000,. + 2090 mwst = 13090,-
    Umsatzsteuer ergibt sich 2090,- - 1900 = 190,- €
    zuzahlen sind 190,- €
    das muss du rechnen bei jede ware die ein, und verkaufst,
    die einkommensteuer wird erst ende des jahres durch deine netto
    verdienste berehnet, dies macht aber der steuerberater.
    Aha, dass hab ich auch verstanden, danke

    Lucky
    Aber ZZ - Ziemlich Zügig meine Herren...

  9. #9
    Seniormitglied
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    Avatar von Lucky111
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    Zitat Zitat von cim Beitrag anzeigen
    Nicht zu vergessen wenn du von einem privatperson z.beispiel
    ein gebrauchtes kinderwagen kaufs zum preise von 100,.- €
    ohne mwst(privatleute können kein mwst ausweisen)
    so unter liegt es der Differenzbesteuerung § 25 a.
    wenn du es für 130,-€ verkaufst, zahlst du nur die 19% von 30,-€
    die du verdient hast.
    viel erfolg.

    Ein sehr guter Hinweis!
    Klang aber wie oben beschrieben von Satin etwas komplizierter:

    Zitat:
    "Die Rechnung bei Komissionsware ist doch genau die Gleiche - nur dass
    Du nicht gleich den Einkaufspreis zahlen musst, sondern erst, wenns
    verkauft wurde. EK-Brutto und VK-Brutto - Diff. ist Vorsteuer.
    EK-Netto und VK-Netto - Diff. ist Einkommenssteuer.
    Zum EK gesellen sich alle Kosten, die abzuziehen sind
    (Unkosten gibts übrigens nicht, da Kosten schon Un sind....)"


    danke
    Aber ZZ - Ziemlich Zügig meine Herren...

  10. #10
    SMember Avatar von ingimaus
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    Zitat Zitat von cim Beitrag anzeigen
    Nicht zu vergessen wenn du von einem privatperson z.beispiel
    ein gebrauchtes kinderwagen kaufs zum preise von 100,.- €
    ohne mwst(privatleute können kein mwst ausweisen)
    so unter liegt es der Differenzbesteuerung § 25 a.
    wenn du es für 130,-€ verkaufst, zahlst du nur die 19% von 30,-€
    die du verdient hast.
    viel erfolg.

    Mwst ist auf die 130 € rfällig.
    Auf die 30,00 ist Gewinnsteuer fällig, denn das ist der Gewinn.
    .
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  11. #11
    SMember Avatar von ingimaus
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    Zitat Zitat von Lucky111 Beitrag anzeigen
    Aha, dass hab ich auch verstanden, danke
    Lucky

    Und genau wie er es erklärt hat ist es total falsch.
    .
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  12. #12
    SMember Avatar von ingimaus
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    Zitat Zitat von Lucky111 Beitrag anzeigen
    Aha, dass hab ich auch verstanden, danke
    Lucky
    Zitat Zitat von cim Beitrag anzeigen
    Nicht zu vergessen wenn du von einem privatperson z.beispiel
    ein gebrauchtes kinderwagen kaufs zum preise von 100,.- €
    ohne mwst(privatleute können kein mwst ausweisen)
    so unter liegt es der Differenzbesteuerung § 25 a.
    wenn du es für 130,-€ verkaufst, zahlst du nur die 19% von 30,-€
    die du verdient hast.
    viel erfolg.
    Welcher § soll das sein in welchem Gesetz. Mwst ist umsatzsteuer und wird auf den gesamten Umsatz also 130 erhoben und nix anderes.
    .
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  13. #13
    SMember Avatar von ingimaus
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    Zitat Zitat von satin Beitrag anzeigen
    Am besten, Du schreibst zu Beginn der Tätigkeit ans Finanzamt:
    Sehr geehrte Damen und Herren,
    hiermit gebe ich bekannt, dass ich der Einkommenssteuer nicht beitrete.


    (gefunden im Buch: "Es fängt damit an, dass am Ende der Punkt fehlt)

    Das ist falsch.

    Du meinst hier, dass Du als Kleingewerbebetreiber dem Vorsteuerabzugsverfahren nicht mitmachen möchtest. Da brauchst Du keine Mwst abführen, darfst dem Kunden aber auch kweine berechnen. Kannst natürlich auch keine Vorsteuer geltend machen.
    Um dieses mitzumachen gibt es eine Umsatzobergrenze von 17500 € im Jahr.
    Wenn ich nur 17500 Umsatz im jahr mache, Umsatz kein Gewinn, kann ich es seinlassen, denn da verhungere ich und kann och nichtmal Strom zahlen.

    Das wären hochgerechnet auf die 75% an Euro Lieferanten 365 € im Monat Gewinn vor Steuern und Unkosten.

    Na dann viel Spass.
    Geändert von ingimaus (18.02.07 um 14:19 Uhr)
    .
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  14. #14
    SMember Avatar von ingimaus
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    Zitat Zitat von Lucky111 Beitrag anzeigen
    Auf solche Kingerlitzchen wie Steuerberater will ich eben anfangs verzichten. Falls sich hrausstellt, dass der Laden sehr gut läuft ist ein Steuerberater natürlich auch in mein Interesse. Zu Anfang will ich aber im kleinen Stil die Sach betreiben....
    Lucky
    Das Finanzamt wird dich dann auch im kleinen Stil wegen Stteuerhinterziehung anzeigen.
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  15. #15
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    Zitat Zitat von ingimaus Beitrag anzeigen
    Das Finanzamt wird dich dann auch im kleinen Stil wegen Stteuerhinterziehung anzeigen.

    Also, man kann mir doch nicht erzählen, dass ich, wenn ich einen Pullover für 10,00€ FÜR jemanden verkaufe, dass ich bei einer einbehaltenen Provision für mich von 2,50€ auf die gesamten 10,00€ Umsatzsteuer zahlen muss, oder? Ich muss aber hier wirklich sagen -wenn dass so ist, vergesse ich das mal lieber mit dem Geschäft. Dann müsste ich tatsächlich 1,60€ Umsatzsteuer zahlen, und mir bleibt vom Gewinn grad mal noch 0,90€. Dann habe ich meinen Gewinn gleich mal mit mehr als 60% versteuert, nö danke.
    Geändert von Lucky111 (18.02.07 um 14:12 Uhr)
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