Okay, mein Beispiel wieder:
wenn ich 10,00€ abzüglich der Unkosten rein Netto Gewinn mache, kann ich also monatlich selbsständig an das Finanzamt 19% davon überweisen. Also 1,90€. Dann hätte ich vorerst meiner Steuerpflich genüge getan. Im Einkommensjahresbescheid würde ich dann praktisch die Jahreszahlen noch einmal aufschlüsseln (Was habe ich für Gewinn gemacht und wieviel habe ich davon schon an das Finanzamt abgeführt) und hätte nach meinem Vorhaben auf den Gewinn meine Steuern schon korrekt abgeführt. Dann würde praktisch keine Steuernachzahlung auf mich zukommen.
Hab ich das so richtig verstanden?
Lucky
Aber ZZ - Ziemlich Zügig meine Herren...
Aber ZZ - Ziemlich Zügig meine Herren...
Achso
Naja brauchst du auch nicht wirklich,da es viele gute Programme dafür gibt.
Bei Wiso wirst z.b automatisch gefragt / Pauschale usw. bei angabe des Nebengewerbes.
Wünsch dir viel erfolg bei deinem Unternehmen und so Wild ists nicht mit dem Drumherum des Gewerbes.
Buchhaltung sollte stimmen,da gibts null probleme beim Finanzamt.
75% Zusicherung ?
Ganz schön hoch gegriffen oder ?
Du mußt eh ein Buch führen wo alle Ein + Ausgaben beschrieben sind und mit der Abrechnung der Steuer gehts auch erst am Jahresende da du ja null Plan hast was du für einnahmen hast.Im Folgejahr ists dan schon möglich eine vorauszahlung der Steuer zu leisten.( wird berechnet aus Vorjahr)
Ein sehr guter Hinweis!
Klang aber wie oben beschrieben von Satin etwas komplizierter:
Zitat:
"Die Rechnung bei Komissionsware ist doch genau die Gleiche - nur dass
Du nicht gleich den Einkaufspreis zahlen musst, sondern erst, wenns
verkauft wurde. EK-Brutto und VK-Brutto - Diff. ist Vorsteuer.
EK-Netto und VK-Netto - Diff. ist Einkommenssteuer.
Zum EK gesellen sich alle Kosten, die abzuziehen sind
(Unkosten gibts übrigens nicht, da Kosten schon Un sind....)"
danke
Aber ZZ - Ziemlich Zügig meine Herren...
Das ist falsch.
Du meinst hier, dass Du als Kleingewerbebetreiber dem Vorsteuerabzugsverfahren nicht mitmachen möchtest. Da brauchst Du keine Mwst abführen, darfst dem Kunden aber auch kweine berechnen. Kannst natürlich auch keine Vorsteuer geltend machen.
Um dieses mitzumachen gibt es eine Umsatzobergrenze von 17500 € im Jahr.
Wenn ich nur 17500 Umsatz im jahr mache, Umsatz kein Gewinn, kann ich es seinlassen, denn da verhungere ich und kann och nichtmal Strom zahlen.
Das wären hochgerechnet auf die 75% an Euro Lieferanten 365 € im Monat Gewinn vor Steuern und Unkosten.
Na dann viel Spass.
Geändert von ingimaus (18.02.07 um 14:19 Uhr)
.
.
.
.
.
Also, man kann mir doch nicht erzählen, dass ich, wenn ich einen Pullover für 10,00€ FÜR jemanden verkaufe, dass ich bei einer einbehaltenen Provision für mich von 2,50€ auf die gesamten 10,00€ Umsatzsteuer zahlen muss, oder? Ich muss aber hier wirklich sagen -wenn dass so ist, vergesse ich das mal lieber mit dem Geschäft. Dann müsste ich tatsächlich 1,60€ Umsatzsteuer zahlen, und mir bleibt vom Gewinn grad mal noch 0,90€. Dann habe ich meinen Gewinn gleich mal mit mehr als 60% versteuert, nö danke.
Geändert von Lucky111 (18.02.07 um 14:12 Uhr)
Aber ZZ - Ziemlich Zügig meine Herren...