Es liegt mir fern, Dich hier zu schulmeistern oder zu belehren, aber genau das stimmt eben gerade nicht.
Der Unternehmer muß seinen Verkaufserlös [B]voll[B] versteuern und zwar mit der Umsatzsteuer.
Der Vorsteuerabzug ist ein davon völlig unabhängiger Vorgang!
Gerade eine saldierte Besteuererung, wie du sie hier erwähnst, ist eben nicht
vorgesehen.
So können beide Vorgänge ja beispielsweise auch zu völlig verschiedenen Veranlagungszeiträumen enstehen.
Außerdem könnte sich ein Steuerpflichtiger, der mit 1 Mio. € keine Erklärung abgibt, theoretisch damit herausreden, er hätte ja 190.000 € Vorsteuerabzug
gehabt und müßte so nichts erklären; er hat "ja keinen Mehrwert zu besteuern". Das sieht das Gesetz aber gerade nicht vor; es will es sogar vermeiden. Den Begriff Mehrwertsteuer kennt das UStG so gar nicht.
"Mehrwersteuer" ist ein Begriff, der eigentlich nur den betrifft, der mit der Umsatzbesteuerung (=Unternehmer) gar nichts zu tun hat: Den privaten Endabnehmer (Nichtunternehmer): Er bezahlt die gesamte Mehrwertsteuer, das ist die Steuer, die auf dem Wege der Umsatzbesteuerung letztendlich zum Schluß herauskommt. Hier liegt klar der Unterschied!
Nichts für ungut und danke für die Steuerdiskussion.
M.f.G
Lohengrin