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Thema: Hilfe - will Laden eröffnen, wer kennt Tipps

  1. #16
    Seniormitglied Avatar von no Freack
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    Probiers aus mit deinem Nebengewerbe,es ist nicht so Schlimm wie du jetzt glaubst.Du hast doch eh schon die nötigsten Voraussetzungen dafür mit deinem Eigentum,daß heißt das du keine Nebenkosten hast.(außer Strom etc.)und die Steuern solltest du eh auf die zu Verkaufenen Stücke absetzen.(ähnlich wie EBykosten )
    Da du ja von Privat kaufts (A&V) brauchst du nicht auf irgendwelche Rechte der Kleidungsindustrie gucken außer du kaufst vom Chinesen und preist die Ware als Original an.
    Gewerbeschein ,Finanzamt und Fertig.
    Der Rest kommt von allein,ansonsten probiers erst mal mit EBay zur Probe fürs Geschäft. (mehr Käufer)

  2. #17
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    Avatar von Lucky111
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    Zitat Zitat von satin Beitrag anzeigen
    Die eingenommene und die bezahlte Umsatzsteuer werden gegeneinander
    aufgerechnet = Vorsteuer.
    Du kannst auch anteilmässige Miete abrechnen für das Häuschen.
    Wenn alle Kosten abgezogen sind, wird auf den dann enstandenen
    Gewinn Einkommenssteuer bezahlt...

    Okay, mein Beispiel wieder:
    wenn ich 10,00€ abzüglich der Unkosten rein Netto Gewinn mache, kann ich also monatlich selbsständig an das Finanzamt 19% davon überweisen. Also 1,90€. Dann hätte ich vorerst meiner Steuerpflich genüge getan. Im Einkommensjahresbescheid würde ich dann praktisch die Jahreszahlen noch einmal aufschlüsseln (Was habe ich für Gewinn gemacht und wieviel habe ich davon schon an das Finanzamt abgeführt) und hätte nach meinem Vorhaben auf den Gewinn meine Steuern schon korrekt abgeführt. Dann würde praktisch keine Steuernachzahlung auf mich zukommen.

    Hab ich das so richtig verstanden?

    Lucky
    Aber ZZ - Ziemlich Zügig meine Herren...

  3. #18
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    Avatar von Lucky111
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    Zitat Zitat von satin Beitrag anzeigen
    Gewerbeanmeldung liegt bei etwa 40 Euro - das Finanzamt meldet sich
    durch die vom Gewerbeamt weitergegebenen Unterlagen automatisch.
    Wenn ich statt Ankauf die Klamotten auf Komissionsbasis verkaufe, muss ich dann auch ein Gewerbe anmelden?

    Lucky
    Aber ZZ - Ziemlich Zügig meine Herren...

  4. #19
    Seniormitglied Avatar von no Freack
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    Zitat Zitat von Lucky111 Beitrag anzeigen
    Okay, mein Beispiel wieder:
    wenn ich 10,00€ abzüglich der Unkosten rein Netto Gewinn mache, kann ich also monatlich selbsständig an das Finanzamt 19% davon überweisen. Also 1,90€. Dann hätte ich vorerst meiner Steuerpflich genüge getan. Im Einkommensjahresbescheid würde ich dann praktisch die Jahreszahlen noch einmal aufschlüsseln (Was habe ich für Gewinn gemacht und wieviel habe ich davon schon an das Finanzamt abgeführt) und hätte nach meinem Vorhaben auf den Gewinn meine Steuern schon korrekt abgeführt. Dann würde praktisch keine Steuernachzahlung auf mich zukommen.
    Hab ich das so richtig verstanden?
    Lucky
    Soweit Richtig,jedoch kannst du doch mehr abseztzen da du ja fürs Geschäft Ausgaben hast.
    Beispiele : Strom,Fahrten (evtl.bei Freihauslieferung größerer Sachen) usw.das klärt dein Steuerberater aber für dich.

  5. #20
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    Avatar von Lucky111
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    Zitat Zitat von satin Beitrag anzeigen
    Das ist falsch, denn 10.- € sind 119% = MwSt 1,58 €
    Wenn Du für 10.- einkaufst und für 15.- verkaufst
    beträgt die zu zahlende Vorsteuer 0,81 €
    Gewerbe musste auch bei Komissionsware anmelden.
    Das ist doch kein Nachteil - Du kannst auch Verlust machen,
    durch hohe Anfangsinvestitionen und bekommst dann die
    zuviel gezahlte Umsatzsteuer zurück.

    Okay, ihr seid wirklich gut :)
    Satin, dein Beispiel war ja der A&V mit den 119%. Wenn ich aber nun die Klamotten auf Komissionsbasis verkaufe, als Second Hend eben, und dann nach Abzug aller Unkosten auf einen reinen Nettogewinn von 10€ komme, sind dann davon die 19% Umsatzsteuer zu zahlen, korrekt?

    Lucky
    Aber ZZ - Ziemlich Zügig meine Herren...

  6. #21
    Neuling
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    Hallo Lucky111,

    ich gluabe du hast noch ein kleines Problem mit Umsatzsteur, Gewinn usw.

    Von jedem Teil was Du kaufst bekommt du die Mehrwertsteuer zurück.

    Von jedem Teil was du verkaufst musst du Mehrwertsteuer bezahlen.

    Du kauft einen Pullover für 10 Euro + Mwst. also bezahlst du 11,90 Euro.
    Das Finanzamt bezahlt dir 1,90 Euro Mehrwersteuer zurück.

    Du verkauft einen Pullover für 20 Euro + Mwst. also bekommst du 23,80 Euro vom Käufer.
    Du musst aber 3,80 Euro an das Finanzamt überweisen.

    Du hast an dem pullover also 10 Euro Gewinn gemacht.
    Jetzt stellst du alle Einnahmen zusammen und auf der anderen Seite alle Ausgaben.

    Wenn du mehr eingenommen als ausgegeben hast, musst du darauf Steuern bezalhen.

    Vergleichbar mit der Lohnsteuer eines Angestellten.
    Wie hoch die Steuer ist kann man erst sagen, wenn das jahr gelaufen ist, wobei man da ja auch Möglichkeiten hat, diese Steuer zu vermindern...



    Gruss Urmel


    PS:
    Gilt auch bei Kommisionsware
    Geändert von Urmel (18.02.07 um 13:53 Uhr)

  7. #22
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    Avatar von Lucky111
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    Zitat Zitat von no Freack Beitrag anzeigen
    Soweit Richtig,jedoch kannst du doch mehr abseztzen da du ja fürs Geschäft Ausgaben hast.
    Beispiele : Strom,Fahrten (evtl.bei Freihauslieferung größerer Sachen) usw.das klärt dein Steuerberater aber für dich.
    Auf solche Kingerlitzchen wie Steuerberater will ich eben anfangs verzichten. Falls sich hrausstellt, dass der Laden sehr gut läuft ist ein Steuerberater natürlich auch in mein Interesse. Zu Anfang will ich aber im kleinen Stil die Sach betreiben....

    Lucky
    Aber ZZ - Ziemlich Zügig meine Herren...

  8. #23
    Seniormitglied Avatar von no Freack
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    Zitat Zitat von Lucky111 Beitrag anzeigen
    Auf solche Kingerlitzchen wie Steuerberater will ich eben anfangs verzichten. Falls sich hrausstellt, dass der Laden sehr gut läuft ist ein Steuerberater natürlich auch in mein Interesse. Zu Anfang will ich aber im kleinen Stil die Sach betreiben....
    Lucky
    Achso
    Naja brauchst du auch nicht wirklich,da es viele gute Programme dafür gibt.
    Bei Wiso wirst z.b automatisch gefragt / Pauschale usw. bei angabe des Nebengewerbes.
    Wünsch dir viel erfolg bei deinem Unternehmen und so Wild ists nicht mit dem Drumherum des Gewerbes.
    Buchhaltung sollte stimmen,da gibts null probleme beim Finanzamt.

  9. #24
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    Avatar von Lucky111
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    Zitat Zitat von satin Beitrag anzeigen
    Die Rechnung bei Komissionsware ist doch genau die Gleiche - nur dass
    Du nicht gleich den Einkaufspreis zahlen musst, sondern erst, wenns
    verkauft wurde. EK-Brutto und VK-Brutto - Diff. ist Vorsteuer.
    EK-Netto und VK-Netto - Diff. ist Einkommenssteuer.
    Zum EK gesellen sich alle Kosten (Unkosten gibts übrigens nicht,
    da Kosten schon Un sind....)
    Nun denn, in meiner unfachmännischen Ausdruckweise:

    Verkaufe ich einen Artikel für 20€ und sichere dem Kunden 75% zu, bekommt er als erstes 15€ von mir ausgezahlt. Bleiben mir noch 5,00€, die im Moment ja noch Brutto sind, da ich nicht weiß, wieviel meine Auslagen kosten. Von diesen 5,00€ zahle ich denn die Vorsteuer, was in dem Fall 0,80€ sind.

    Am Jahresende gleiche ich dann mit der Einkommenssteuererklärung meine Nettogewinne mit den gezahlten Vorsteuern ab. Da ich aber die ganzen Sonderausgaben dann noch geltend machen kann, bekomme ich dann eher wieder Geld zurück....

    Lucky
    Geändert von Lucky111 (18.02.07 um 14:12 Uhr)
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  10. #25
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    Zitat Zitat von satin Beitrag anzeigen
    Am besten, Du schreibst zu Beginn der Tätigkeit ans Finanzamt:
    Sehr geehrte Damen und Herren,
    hiermit gebe ich bekannt, dass ich der Einkommenssteuer nicht beitrete.


    (gefunden im Buch: "Es fängt damit an, dass am Ende der Punkt fehlt)


    Da wäre natürlich am einfachsten, jedoch stehe ich dann mit einem Bein in der gitterverschönten EInzimmerwohnung...
    Aber ZZ - Ziemlich Zügig meine Herren...

  11. #26
    Seniormitglied Avatar von no Freack
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    75% Zusicherung ?
    Ganz schön hoch gegriffen oder ?
    Du mußt eh ein Buch führen wo alle Ein + Ausgaben beschrieben sind und mit der Abrechnung der Steuer gehts auch erst am Jahresende da du ja null Plan hast was du für einnahmen hast.Im Folgejahr ists dan schon möglich eine vorauszahlung der Steuer zu leisten.( wird berechnet aus Vorjahr)

  12. #27
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    Avatar von Lucky111
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    Zitat Zitat von cim Beitrag anzeigen
    @ Lucky
    Also ein beispiel von meine betrieb, es ist auch einzelhandel(PKW)
    wenn du ware kaufs incl. Mwst zum preise von 11900,-
    10000,- + 1900 mwst = 11900,-
    du verkaufst es für 11000,. + 2090 mwst = 13090,-
    Umsatzsteuer ergibt sich 2090,- - 1900 = 190,- €
    zuzahlen sind 190,- €
    das muss du rechnen bei jede ware die ein, und verkaufst,
    die einkommensteuer wird erst ende des jahres durch deine netto
    verdienste berehnet, dies macht aber der steuerberater.
    Aha, dass hab ich auch verstanden, danke

    Lucky
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  13. #28
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    Zitat Zitat von no Freack Beitrag anzeigen
    75% Zusicherung ?
    Ganz schön hoch gegriffen oder ?

    Dadurch, dass ich keine Mietausgaben habe kann ich das so eben an den Kunden weiterreichen. Ich weiß eben, dass in unserer Gegend die üblichen Kinderbasars, die von Privat in sogenannten Dorfgemeinschaftshäusern veranstaltet werden, den Leuten nur 15% abknöpfen. Damit ich aber überhaupt den Laden ins Rollen bringen kann, muss ich die Presie gleich zu beginn so gestalten, dass die Leute auch Bock haben bei mir vorbei zu kommen.
    Dass ist natürlich eine Gratwanderung, aber muss ich nunmal gut durchdenken. Es nützt mir nix, wenn ich höhere Preise habe aber weniger Leute kommen....

    Lucky
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  14. #29
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    Zitat Zitat von cim Beitrag anzeigen
    Nicht zu vergessen wenn du von einem privatperson z.beispiel
    ein gebrauchtes kinderwagen kaufs zum preise von 100,.- €
    ohne mwst(privatleute können kein mwst ausweisen)
    so unter liegt es der Differenzbesteuerung § 25 a.
    wenn du es für 130,-€ verkaufst, zahlst du nur die 19% von 30,-€
    die du verdient hast.
    viel erfolg.

    Ein sehr guter Hinweis!
    Klang aber wie oben beschrieben von Satin etwas komplizierter:

    Zitat:
    "Die Rechnung bei Komissionsware ist doch genau die Gleiche - nur dass
    Du nicht gleich den Einkaufspreis zahlen musst, sondern erst, wenns
    verkauft wurde. EK-Brutto und VK-Brutto - Diff. ist Vorsteuer.
    EK-Netto und VK-Netto - Diff. ist Einkommenssteuer.
    Zum EK gesellen sich alle Kosten, die abzuziehen sind
    (Unkosten gibts übrigens nicht, da Kosten schon Un sind....)"


    danke
    Aber ZZ - Ziemlich Zügig meine Herren...

  15. #30
    Neuling
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    Hallo cim,

    also ich bin jetzt schon "etwas länger" selbstständig, aber das mit der Differenzbesteuerung kapiere ich bis heute nicht...


    Gruss Urmel

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