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Thema: Hilfe - will Laden eröffnen, wer kennt Tipps

  1. #1
    Seniormitglied Avatar von Lucky111
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    Lightbulb Hilfe - will Laden eröffnen, wer kennt Tipps

    Hallo

    Ich würde gerne Nebenbei einen kleinen A&V für Kindersachen eröffnen. Es soll keine Existenzgrundlage darstellen, sondern zu Beginn ein kleiner Laden im eigenen Gartenhaus sein. Wer kennt sich denn damit aus, was man da alles benötigt? Angefangen vom Gewerbeschein bis hin über die Steuerangelegenheiten usw.
    Wie gesagt, es geht hier erseinmal um eine Art Nebenbeschäftigung. Wir erhoffen uns, dass durch entsprechende Entwicklung das Ganze später im größeren Stil aufgezogen werden kann. Tragen aber somit so gut wie kein Risiko in der Anfangsphase.

    Ciao Lucky
    Aber ZZ - Ziemlich Zügig meine Herren...

  2. #2
    Neuling
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    Oh je,

    da hast du dir ja was vorgenommen...

    Im Gartenhaus - ob das der Hausmeister erlaubt....?


    Gruss Urmel

  3. #3
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    Avatar von Lucky111
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    Zitat Zitat von Urmel Beitrag anzeigen
    Oh je,
    da hast du dir ja was vorgenommen...
    Im Gartenhaus - ob das der Hausmeister erlaubt....?
    Gruss Urmel

    Na na....
    Hab ja ein eigenes Haus
    Deshalb hätte ich ja die Mieteausgaben gespart, was durchaus schon ein recht großer Vorteil ist. Und ich wohne dazu noch im Stadtkern
    Aber ZZ - Ziemlich Zügig meine Herren...

  4. #4
    Neuling
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    Hallo lucky111,

    damit hättest du das erste Problem doch schon gelöst...

    Wenn du "nur" Sachen an- und verkaufen möchtest reicht es doch schon ein Gewerbe dafür bei der Stadt anzumelden und schon startet der (hoffentlich erfolgreiche) Verkauf.


    Gruss Urmel

  5. #5
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    Avatar von Lucky111
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    Zitat Zitat von Urmel Beitrag anzeigen
    Hallo lucky111,
    damit hättest du das erste Problem doch schon gelöst...
    Wenn du "nur" Sachen an- und verkaufen möchtest reicht es doch schon ein Gewerbe dafür bei der Stadt anzumelden und schon startet der (hoffentlich erfolgreiche) Verkauf.
    Gruss Urmel
    Ja, ganz genau. Das habe ich gemeint Urmel. Ich wollte ganz einfach Klamotten (auch die eigenen vom Kind :) ) anbieten und antesten, ob auch noch mehr andere Leute dadurch angezogen werden. Wir haben den weiteren Vorteil, dass durch den Ausbleib der Lokalmiete wir erheblich günstigere Preise gestalten können wie die Leute, die es in unserem Städtchen schon probiert haben und leider gescheitert sind. Ich weiß aber, dass deren Presie einfach zu hoch waren. Die Preise mussten die aber so hoch ansetzen, weil sie sonst ihre Unkosten nicht hätten abgleichen können.
    Also....
    1. ein Gewerbe bei der Stadt anmelden
    2. Unterliege ich einer Preispflicht oder kann ich selber entscheiden, wieviel und wie teuer ich die Sachen verkaufe
    3. muss ich irgendwelche Markenrechte beachten?

    ...weiter:
    reicht es, wenn ich Buch über die Einnahmen und Ausgaben führe, um so unserer Steuerpflicht nachzukommen? Wieviel Steuern muss ich dann konkret abführen?


    Ciao Lucky
    Aber ZZ - Ziemlich Zügig meine Herren...

  6. #6
    Mitglied Avatar von lohengrin2003
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    Zitat Zitat von Lucky111 Beitrag anzeigen
    Hallo
    Ich würde gerne Nebenbei einen kleinen A&V für Kindersachen eröffnen. Es soll keine Existenzgrundlage darstellen, sondern zu Beginn ein kleiner Laden im eigenen Gartenhaus sein. Wer kennt sich denn damit aus, was man da alles benötigt? Angefangen vom Gewerbeschein bis hin über die Steuerangelegenheiten usw.
    Wie gesagt, es geht hier erseinmal um eine Art Nebenbeschäftigung. Wir erhoffen uns, dass durch entsprechende Entwicklung das Ganze später im größeren Stil aufgezogen werden kann. Tragen aber somit so gut wie kein Risiko in der Anfangsphase.
    Ciao Lucky
    die wichtigsten Dinge hast du bereits genannt:
    a) Gewerbe bei deiner Gemeinde (Rathaus oder Bürgeramt oder ähnliches)
    anmelden.
    b) steuerlich:
    Einkünfte aus Gewerbebetrieb (ertragsteuerlich). Melde dich bei deiner Veranlagungsstelle deines Finanzamte)s. Die schicken Dir dann einen doppelseitigen Fragebogen, den es auszufüllen gilt. Manchmal kommt der aber auch automatisch auf dem Wege der Amtshilfe (wegen Anmeldung des Gewerbes bei Gemeinde).
    c) umsatzsteuerlich solltest Du dir Gedanken machen, ob du auf den Vorsteuerabzug beim Wareneinkauf verzichten möchtest und dafür keine USt abführen mußt (=Kleinunternehmer).
    Bei Unternehmensgründung kann das aber sogar ein Nachteil sein, weil man eher mehr Ausgaben als Einnahmen hat.
    d) Zunächst wirst Du wohl nicht buchführungspflichtig sein (geringes Betriebsvermögen, geringer Gewinn). Wichtig aber: Trotzdem mußt Aufzeichnungen über deine Einnahmen und deine AUsgaben führen!
    Du mußt auch deine Geschäftsunterlagen, Belege, Quittungen, Kassenzettel, usw. aufheben.
    Jeden Verkauf mußt Du in einem Kassenbuch aufzeichnen (oder zumindest die Belege nach Datum geordnez lückenlos aufbewahren) mind. 6 Jahre.
    Am Ende des Wirtschaftsjahres mußt du eine Einnahmen-Überschußrechnung anfertigen.
    e) Es gibt noch einiges anderes; frage im einzelnen, was Du wissen möchtest.
    f) Nur Mut; es ist gar nicht so schlimm; Bürokratie kann auch Ordnung bedeuten und ist besser als orientierungsloses Chaos.

    M.f.G.
    Lohengrin

    Der beste Beweis dafür, dass es woanders im Universum intelligentes Leben gibt,
    ist die Tatsache, das noch niemand versucht hat mit uns Kontakt aufzunehmen.

  7. #7
    Neuling
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    Na das sind ja Fragen über fragen...

    zu 1:
    Einfach mit Personalausweis zum Ortnungsamt gehen undsagen was Du machen willst - fertig.

    zu 2:
    Du musst wirtschaftlich kalkulieren, d.h. so rechnen dass im Normalfall etwas übrig bleibt, sonst kann es Probleme mit dem Finanzamt geben, die dir "nicht glauben" und dann kann es sein das es als Hobby oder Abschreibungsobjekt angesehen wird.

    zu 3:
    Wenn du Sachen von der Firma "x"verkauft, kannst du das natürlich auch so schreiben. Ich gehe mal davon aus das du keine Hosen näht und dann einen Markennamen draufschreibsen willst...

    zu den Steuern:
    Würde ich einfach nicht zahlen mit dem Hinweis: machen die großen doch auch so.
    Nein mal im Ernst:
    Erstmal musst du natürlic immer die Umsatzsteuer von 19% bezahlen.
    Wenn es nur nebenbei ist wahrscheinlich quartalsweise.
    Die restlilichen Steuern hängen von deinem Gewinn ab.
    Erstmal einfach gesagt:
    Einnahmen - Ausgaben = Gewinn (vereinfacht geschrieben)
    Dies kommt in den Jahresausgleich und wird zu deinen anderen Einnahmen (Arbeistlohn, Miete, Zinsen....) addiert und ergibt deinen Steuersatz.

    Am besten sind 50%, weil du dann sehr gut verdient hast.


    Gruss Urmel

  8. #8
    Mitglied Avatar von lohengrin2003
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    @lucky111
    Als Existenzgründer (es handelt sich ja um eine selbständige Tätigkeit) gibt es auch Förderprogramme und günstige Darlehen.
    Erkundige Dich einmal bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) diesbezüglich.
    Dies kannst Du schon mit dem PC tun:
    Google mal nach IHK und lies mal alles, was zur Existenzgründung dort aufgeführt wird.

    nochmals
    M.f.G.
    Lohengrin

    Der beste Beweis dafür, dass es woanders im Universum intelligentes Leben gibt,
    ist die Tatsache, das noch niemand versucht hat mit uns Kontakt aufzunehmen.

  9. #9
    Neuling
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    Hallo lohengrin2003,

    sehr gut beschrieben!!!
    Ist es bei Kleinunternehmen so, dass Unterlagen nur 6 Jahre aufbewahrt werden müssen?
    Ich kenne nur die Aufbewahrungspflicht von 10 Jahren...

    Und beim Finanzamt muss er sich nicht melden, geht automatisch vom Ordnungsamt.


    Gruss Urmel

  10. #10
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    Avatar von Lucky111
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    Na da sehe ich bislang keine Probleme. Die Unterlagen ob 6 oder 10 Jahre kann ich im PC speichern.
    Muss ich denn die Steuern dann monatlich anführen? Wie verhält sich das mit der Mehrwertsteuer.

    Wenn ich einen Kinderpullover auf Komissionsbasis für beispielsweise 15€ verkaufe, was für Steuern sind fällig bzw was verdiene ich, wenn ich dem Kunden zusichere, dass er 75% vom Erlös bekommt?

    Lucky
    Aber ZZ - Ziemlich Zügig meine Herren...

  11. #11
    Neuling
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    Hallo Lucky111,

    die Unterlagen kommen nicht in den PC sondern in den Keller.
    Es gibt noch immer nicht das papierlose Büro.

    Also du musst, Quittungen, Rechnungen Belege usw. usw. sammeln durchgehend nummeriern und abheften und aufbewahren.

    Und nun zu deinem Beipsiel aber mit 10 Euro mit 15 Euro kann ich nicht rechnen.

    Wenn du einen Pullover nimmst, in für 10 Euro verkauft und der Kunde 75% Prozent bekommt, hast du also 2,50 Euro Gewinn an dem Pullover gemacht.

    Wueviel Steuern du davon bezahlst kann ich natürlich nicht sagen, weil du davon ja erstmal deine Kosten bezahlst, wie Telefon, Heizung, Büromaterial...

    Und was dann über ist wird versteuert.


    Gruss Urmel

  12. #12
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    Avatar von Lucky111
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    Zitat Zitat von Urmel Beitrag anzeigen
    Wueviel Steuern du davon bezahlst kann ich natürlich nicht sagen, weil du davon ja erstmal deine Kosten bezahlst, wie Telefon, Heizung, Büromaterial...
    Und was dann über ist wird versteuert.
    Gruss Urmel

    Ist da auch die Mehrwertsteuer mit fällig? Kann ich mir irgendwie nicht vorstellen, oder?
    Wenn ich beispielsweise einen Nettogewinn nach Abzug aller Auslagen von 2,50€ habe ist es irgendwie schon kaum Nachvollziehbar, dass ich dann auf die 2,50€ 19% Mehrwertsteuer UND 19% Umsatzsteuer bezahlen muss, oder?

    Lucky
    Aber ZZ - Ziemlich Zügig meine Herren...

  13. #13
    Neuling
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    Hallo Lucky111,

    du musst natürlich nicht 19% Mehrwertsteuer UND 19% Umsatzsteuer bezahlen, weil Mehrwertsteuer ist Umsatzsteuer, es wird halt der getätigte Umsatz besteuert...


    Gruss Urmel


    PS:

    Glückwunsch zu deinen 666 Beiträgen

  14. #14
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    Zitat Zitat von satin Beitrag anzeigen
    Mehrwertsteuer und Umsatzsteuer ist das Gleiche

    ...und die Einkommenssteuer?
    muss ich dann die 19% auf meinen Gewinn zahlen UND am Jahresende bei der Einkommenssteuererklärung noch einmal Steuern abführen?

    ODER:

    Mehrwertsteuer = Umsatzsteuer = Einkommenssteuer???


    Lucky
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  15. #15
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    Zitat Zitat von satin Beitrag anzeigen
    Einkommenssteuer zahlste auf den Nettogewinn

    Ich denke, Umsatzsteuer zahle ich auf meinen Nettogewinn?

    Wer soll da eigentlich durchblicken....


    Lucky
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