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Thema: Ja*chs unglücklichst* Gewinner*n

  1. #1
    Arschloch der Herzen Avatar von Duke
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    Ja*chs unglücklichst* Gewinner*n

    Jauchs unglücklichste Gewinnerin

    Nach all den Schicksalsschlägen in ihrem Leben leuchtete an diesem Abend endlich einmal ihr Glücksstern. Sie schaffte es auf den Ratestuhl von „Wer wird Millionär“, sie zockte ein bisschen, Günther Jauch half augenzwinkernd nach. Die sympathische Kandidatin gewann 64000 Euro – doch jetzt wird ihr Hartz IV gestrichen!

    Von dem Gewinn wird ihr kaum etwas bleiben. Wird sie ihrer Familie auch nur einen Wunsch erfüllen können?

    Die unglückliche Gewinnerin Barbara Heinrich (44) aus Fröndenberg (bei Unna). Von Geburt an fehlt ihr der linke Unterarm. Ihre Tochter Katharina (19) kam querschnittsgelähmt zur Welt.

    Ihr Ehemann Ralf (50) verlor nach 33 Jahren als Arbeiter im Versand seinen Job. Er bekommt 700 Euro Hartz IV im Monat. Ihren kleinen Kiosk konnte Barbara Heinrich nicht mehr halten.

    Jetzt jobbt sie in einer Bäckerei, steht jeden Morgen um vier Uhr auf. Das kleine Reihenhäuschen teilt sich die Familie mit den Schwiegereltern.

    SIE KÖNNTEN DAS GELD SO GUT BRAUCHEN!

    Die Gewinnerin: „Eine elektrische Rollstuhl-Rampe für unser Auto wäre unglaublich hilfreich. Katharina soll einen Computer bekommen.“

    Ihre eigenen Wünsche: „Eine neue Brille vielleicht – und vielleicht eine neue Prothese.“

    Doch das Pech nimmt kein Ende – jetzt per Gesetz: Das Hartz-IV-Geld ihres Mannes wird angerechnet oder sogar ganz gestrichen werden!

    Heinz Oberlach (51), Sprecher der Bundesagentur für Arbeit: „Gewinne, auch Lottogewinne, werden angerechnet. Wer sich selbst helfen kann oder durch den Lebenspartner Hilfe bekommt, der muss das auch in Anspruch nehmen.“

    Aber er lenkt ein: „Dies ist schon ein Spezialfall, da muss genau geschaut und dann entschieden werden.“

    Quelle
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  2. #2
    SMember Avatar von Burgerdri
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    hoffe das es gut ausgeht

    aber der Glaube fehlt mir
    Gruß Burgerdri
    nothing is the way it appears to be


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  3. #3
    SMember Avatar von sunnyjonny
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    War doch klar.
    Es gibt dafür einen "Freibetrag", in dessen Höhe man nichts abgezogen bekommt.
    Alles, was darüber geht, wird angerechnet auf Hartz4.

    Der Betrag läßt sich ja nichtmal verheimlichen, weils öffentlich war.
    Wenn Du 64.000 Euro auf dem Sparbuch hast und das bei der Armen-Agentur angibst, geht´s Dir genauso.
    Geändert von sunnyjonny (14.02.07 um 09:42 Uhr)
    .
    Lesen gefährdet die Dummheit...

  4. #4
    Arschloch der Herzen
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    Bei der Dame greift die Zugewinnregel.
    Sie kann die 64.000 € behalten.
    Eine extra Wust wird nicht geben.
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  5. #5
    SMember Avatar von sunnyjonny
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    Zitat Zitat von the Duke Beitrag anzeigen
    Bei der Dame greift die Zugewinnregel.
    Bei Hartz IV gibt es keine "Zugewinn"regel.
    "Zugewinn" ist ein fest stehender Begriff im Familienrecht (BGB, z. B. in Scheidungsfällen), hat aber mit Hartz IV nichts zu tun.

    Sie kann die 64.000 € behalten.
    ...weil das in das gemeinsame "Vermögen" eingeflossen ist, das sie zusammen mit ihrem arbeitslosen Mann hat.
    Das wird abzüglich eines Freibetrages nun auf die monatliche staatliche Unterstützung ihres Mannes aus Hartz IV angerechnet.
    Folglich erhält der arbeitslose Ehemann eine Zeit lang weniger Hartz IV.
    Die Regel für den Freibetrag in diesem Fall ist:
    200 Euro pro vollendetes Lebensjahr (Alter x 200), mindestens 4.100 Euro, maximal 13.000 Euro.

    Eine extra Wust wird nicht geben.
    Richtig, wie schon oben beschrieben.
    Geändert von sunnyjonny (14.02.07 um 17:59 Uhr)
    .
    Lesen gefährdet die Dummheit...

  6. #6
    SMember Avatar von datahh
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    Ist auch richtig so, wer Geld hat braucht dem Staat nicht auf der Tasche liegen,
    aus und fertig. Was währe den gewesen wenn sie 1 Mill. gewonnen hätte
    müßte dann der Staat auch noch weiter Hartz 4 zahlen??? Na klar wir haben
    es doch so fett. In unserem Staat sollte keiner frieren oder hungern, das will
    ich nicht, aber es sollte keiner auf meine Kosten besser leben wie ich. Und
    für das Geld muß ich fast zwei Jahre sehr schwer arbeiten und mir schenkt
    auch keiner was, höstens zum Geburtstag oder zu Weihnachten.
    Cu DataHH
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  7. #7
    Arschloch der Herzen
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    Zitat Zitat von sunnyjonny Beitrag anzeigen
    Bei Hartz IV gibt es keine "Zugewinn"regel.
    "Zugewinn" ist ein fest stehender Begriff im Familienrecht (BGB, z. B. in Scheidungsfällen), hat aber mit Hartz IV nichts zu tun.
    hast recht, was ich meinte war Zuflußprinzip .
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  8. #8
    Seniormitglied Avatar von Humie
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    Zitat Zitat von datahh Beitrag anzeigen
    Ist auch richtig so, wer Geld hat braucht dem Staat nicht auf der Tasche liegen.
    Komm mal wieder runter.
    Grundsätzlich hast du ja recht. Aber schau die den fall mal genauer an.
    Die frau hat wahrscheinlich nie mehr die möglichkeiten jemals normal zu arbeiten und ausreichend geld zu verdienen.
    Ok der mann soll sich arbeit suchen, aber wer stellt schon einen 50 jährigen ein?

    Wenn der peter hartz oder ackermann oder wie die alle heissen mit millionen umherschmeissen und sich freikaufen könnt ich auch ausrasten. Für 64000 machen die keinen finger mehr krumm.
    In deutschland werden sehr viele millionen steuergelder von unseren politikern mit vollen händen aus dem fenster geschmiessen.

    Aber in diesem fall kommt das geld wenigstens bedürftigen zugute, also gönnt doch der frau das geld.
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  9. #9
    SMember Avatar von datahh
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    Zitat Zitat von Humie Beitrag anzeigen
    Komm mal wieder runter.
    Grundsätzlich hast du ja recht. Aber schau die den fall mal genauer an.
    Die frau hat wahrscheinlich nie mehr die möglichkeiten jemals normal zu arbeiten und ausreichend geld zu verdienen.
    Ok der mann soll sich arbeit suchen, aber wer stellt schon einen 50 jährigen ein?
    Wenn der peter hartz oder ackermann oder wie die alle heissen mit millionen umherschmeissen und sich freikaufen könnt ich auch ausrasten. Für 64000 machen die keinen finger mehr krumm.
    In deutschland werden sehr viele millionen steuergelder von unseren politikern mit vollen händen aus dem fenster geschmiessen.
    Aber in diesem fall kommt das geld wenigstens bedürftigen zugute, also gönnt doch der frau das geld.
    Stimmt alles was du sagst aber ab wann wird dann gezählt oder nicht
    mehr gezahlt? Ich wäre in diesem Fall auch dafür, aber wo fängt man an und
    wo hört man auf. Ich glaube bei einem Lottogewinn ist es das gleiche und da
    hätte es niemand mitbekommen. Mir tut die Frau auch leid und es gibt bestimmt
    noch härtere Fälle in Deutschland. Ihren haben wir jetzt mit bekommen weil es
    im Fernsehen zu sehen war. Ansonsten hätte auch kein Hahn gekräht.

    Cu DataHH
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  10. #10
    SMember Avatar von sunnyjonny
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    Zitat Zitat von datahh Beitrag anzeigen
    aber ab wann wird dann gezählt oder nicht...
    Cu DataHH
    Im Beitrag #5 habe ich die Regel für den sogen. "Freibetrag" dargestellt.

    .
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  11. #11
    SMember Avatar von datahh
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    Zitat Zitat von sunnyjonny Beitrag anzeigen
    Im Beitrag #5 habe ich die Regel für den sogen. "Freibetrag" dargestellt.
    Danke
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