Bei Hartz IV gibt es keine "Zugewinn"regel.
"Zugewinn" ist ein fest stehender Begriff im Familienrecht (BGB, z. B. in Scheidungsfällen), hat aber mit Hartz IV nichts zu tun.
...weil das in das gemeinsame "Vermögen" eingeflossen ist, das sie zusammen mit ihrem arbeitslosen Mann hat.Sie kann die 64.000 € behalten.
Das wird abzüglich eines Freibetrages nun auf die monatliche staatliche Unterstützung ihres Mannes aus Hartz IV angerechnet.
Folglich erhält der arbeitslose Ehemann eine Zeit lang weniger Hartz IV.
Die Regel für den Freibetrag in diesem Fall ist:
200 Euro pro vollendetes Lebensjahr (Alter x 200), mindestens 4.100 Euro, maximal 13.000 Euro.
Richtig, wie schon oben beschrieben.Eine extra Wust wird nicht geben.