Zitat Zitat von Loser76 Beitrag anzeigen
Hallo,
mein Sohn hat den selben Mist gemacht.Kein Problem.Brief per einschreiben an die Adresse.Bei mir war es irgend ein Anwalt.Auf die AGB`s berufen.
Kinder und Jugendliche
- vom siebten bis zum vollendeten 18. Lebensjahr beschränkt geschäftsfähig. Das heißt, dass bestimmte, von ihnen abgeschlossene Rechtsgeschäfte gültig sind. So können altersübliche, geringfügige Geschäfte ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters abgeschlossen werden, wenn sie mit dem Taschengeld bezahlt werden. Zum Beispiel der Kauf einer CD, einer Zeitschrift, eines Buches. Andere Rechtsgeschäfte allerdings bedürfen der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters.
Kopie der Geburtsurkunde bei gepackt.Ich habe nie wieder was gehört.
Naja ...
da stellt sich mir die Frage ob ich das mache ?? Schließlich ist die Rechnungsanschrift ja völlig falsch weil meine Tochter die gefakt hat incl. des Namens !!
Daher möchte ich mich jetzt ungerne outen !
Für mich stellt sich nur die Frage ob ich denen was per Email schreibe .

cu Bow