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Thema: Praxis-Tipp: Verbot von mobilem Sat-Spiegel nicht ohne weiteres möglich

  1. #16
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    Hallo was meinst du mit Mietsache frei bist? Und was meinst du nicht über den Balkon hinausragen? Heisst das an der Hauswand nach aussen die Schüssel? Wo das alle sehen können. Wie das alle so machen?

    Das wäre ja echt nicht schlecht wenn der Vermieter nix sagen kann bei dieser Sachen. Aber sagen soll man das ihn schon nee. Und wenn er immernoch nein sagt. Wie soll man gegen kontern?

  2. #17
    Arschloch der Herzen Avatar von Duke
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    Zitat Zitat von Gangster Beitrag anzeigen
    Warum ist das Hangeteil nicht günstig für mich. Da wird doch nix gebohrt wie ihr meint. Und diese Methode finde ich echt praktisch. Spricht was dagegen?
    Der Vermieter will ja nicht das man Bohrt oder so.
    Ich nehme mal an von der Bauweise ist das Fenster mittig im Balkon angeordnet. Dadurch wäre das Hängeteil im Weg sein da der Balkon bestimmt nicht sehr tief ist, schätze max 150cm.

    Auf dem Bild steht alles in der Ecke, vorausgesetzt du beskommst aus der Ecke auch Empfang.

    Bild

    Deiner Geschellschaft würde ich nicht Bescheid geben.
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  3. #18
    Arschloch der Herzen Avatar von Duke
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    Selbst wenn die Schüssel von außen sichtbar ist , darf sie nicht verboten werden. Es könnte ja ein hochgeklppter runder Balkontisch sein.
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  4. #19
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    @the Duke

    ja denke auch ist mittig weiss nicht genau. Ist ja mein Opas Balkon. Und im Weg hmm wenn man aber z.B eine Multytenne 45 cm nimmt dann ist sie ja nicht so richtig im Weg. Kann man die den nicht ganz links vom Fenster dann anbringen nicht so in der Mitte? Oder spielt da das Gleichgewicht nicht mit?


    @ satin
    Sorry aber was meinst du mit Brüstung? Vor den Fenster ist ein ungefähr 1 Meter oder auch vlt höher (nicht gemessene) Wand wo man sich anlehnen kann. Und da drüber freie Sicht dann nee logisch.
    Und die wohnen im ersten Stock.

    Das wäre nämlich echt schade für die wenn die keine Anbringen dürfen. Da mein Opa und Oma nur Bahnhof verstehen was im Kabelfernsehen läuft. Es gibt nix in unserer Sprache. Auch für die türksiche Gemeinde gibts nicht mal einen einzigen Sender.

  5. #20
    Arschloch der Herzen Avatar von Duke
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    Zitat Zitat von Gangster Beitrag anzeigen
    @the Duke
    ja denke auch ist mittig weiss nicht genau. Ist ja mein Opas Balkon. Und im Weg hmm wenn man aber z.B eine Multytenne 45 cm nimmt dann ist sie ja nicht so richtig im Weg. Kann man die den nicht ganz links vom Fenster dann anbringen nicht so in der Mitte? Oder spielt da das Gleichgewicht nicht mit?
    Ich weiß nicht ob das Gleichgewicht deines Opa´s noch mitspielt.


    Schau dir in Ruhe seinen Balkon an, laß ihn sich auf dem selbigen bewegen.
    Dann entscheide welches die bessere Lösung ist.
    Hab ich bei meinem Vater auch gemacht. Dä ältere Mensche mit dem alter schlechter sehen und ich die Schüssel im Sommer nicht jeden Tag neu einrichten wollte kam sie in die Ecke.
    So konnte er seinen Tisch und Stühle wieder unters Fenster stellen.
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  6. #21
    Arschloch der Herzen Avatar von Duke
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    Zitat Zitat von Bandit aus Bremen Beitrag anzeigen
    Oder dieses Teil von Ikea, ist nicht ganz so wuchtig. Muss oben aber mit drei Schrauben befestigt werden, d.h. es müssen 3 Löcher gebohrt werden.
    Kostenpunkt runde €26
    Gruss
    Bandit
    Durch bohren entsteht ein Einriff in die Bausubstanz und das ist nicht erlaubt.
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  7. #22
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    @ the Duke
    Mit Gleichgewicht meine ich das Gleichgewicht der Schüssel. Wenn sie z.b ganz links ist hat sie doch mehr Gewicht als in der Mitte oder recht.

    aber in der Ecke ist noch eine Tür wo Sachen drin sind. Das geht dann nicht in der Ecke

    @satin

    verstanden. Aber warum darf sie dann nicht über die Brüstung hinausragen

    @Bandit aus Bremen

    Bohren soll man ja nicht

  8. #23
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    Ich denke die hardcorelösung kommt leider nicht in Betracht. Die würde zu aufälig sein. Und ne Tür in der Ecke ist ja auch noch da. Entweder mit Balkonständer oder die Fensterlösung. Nur die Frage ist immernoch ob die das dürfen. Einfach eine Schüssel anbringen ohne zu fragen wollen wir ja nicht. Wollen ja kein Ärger vom Vermieter. Wurde ja schon mal abegelehnt. Denn im ganzen Gebäude hat glaube ich kein einziger Mieter ne Schüssel. Oder wissen die das nicht das man auf seinen Balkon ne Schüssel anbringen darf ohne zu Bohren. Hab wenn ich Zeit habe am 05.03.2007 bei der GWG ein Termin gemacht. Sollte ich wieder einen Antrag stellen oder erst mal alles mündlich sagen. Soll ich auch diese Gesetze ausdrucken oder die Bilder mit der Fensterlösung oder Balkonständer?
    Vermieter ist GWG (Saga GWG) wir wohnen in Hamburg Harburg.

  9. #24
    Arschloch der Herzen Avatar von Duke
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    Zitat Zitat von Gangster Beitrag anzeigen
    Ich denke die hardcorelösung kommt leider nicht in Betracht. Die würde zu aufälig sein. Und ne Tür in der Ecke ist ja auch noch da. Entweder mit Balkonständer oder die Fensterlösung. Nur die Frage ist immernoch ob die das dürfen. Einfach eine Schüssel anbringen ohne zu fragen wollen wir ja nicht. Wollen ja kein Ärger vom Vermieter. Wurde ja schon mal abegelehnt. Denn im ganzen Gebäude hat glaube ich kein einziger Mieter ne Schüssel. Oder wissen die das nicht das man auf seinen Balkon ne Schüssel anbringen darf ohne zu Bohren. Hab wenn ich Zeit habe am 05.03.2007 bei der GWG ein Termin gemacht. Sollte ich wieder einen Antrag stellen oder erst mal alles mündlich sagen. Soll ich auch diese Gesetze ausdrucken oder die Bilder mit der Fensterlösung oder Balkonständer?
    Vermieter ist GWG (Saga GWG) wir wohnen in Hamburg Harburg.
    Das Aufstellen einer Parabolantenne auf dem Balkon auf gleiche Weise wie das Aufstellen von Tischen, Liegestühlen oder Sonnenschirmen kann der Vermieter nicht untersagen. Erst recht nicht, wenn die Parabolantenne um nicht mehr als die Hälfte über das Balkongeländer hinausragt. Entscheidend ist, dass keine Befestigung an der Bausubstanz vorliegt. (AG Fulda, Urteil vom 16.12.1998, aus: WM 1999/543; AG Siegen, Urteil vom 22.06.1999, aus: WM 1999/54; AG Köln, Urteil vom 04.04.1997, aus: WM 1999/484;LG Hamburg, Az. 316 S 17/99, aus: Tsp 20.05.2000, S. I 21; AG Herne-Wanne, Az. 3 C 193/00, aus: WM 6/01, S. 277)
    "Mobile Parabolantenne auf dem Balkon".
    Das Landgericht Hamburg hat am 19.12.2002 erneut bestätigt, dass Mieter auch ohne ausdrückliche Genehmigung des Vermieters berechtigt sind, eine mobile Parabolantenne auf dem Balkon aufzustellen. Gleiches gilt auch für die Terrasse.
    Das Aufstellen einer mobilen Parabolantenne auf Balkon oder Terrasse gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung und ist erlaubt; ebenso, wie der Mieter auch Zierpflanzen, Tische und Stühle aufstellen darf. Stellt ein Mieter auf einem Balkon eine mobile Parabolantenne auf, so entstehen für die anderen Mieter keine "optischen Einwirkungen", die das Gerät für die Mitmieter "unzumutbar" erscheinen lassen.
    Ausländische Mieter dürfen auf ihrer Terrasse selbst dann eine Parabolantenne zum Rundfunkempfang aufstellen wenn sie per Kabel bereits vier Sendungen in ihrer Heimatsprache empfangen können. Es gehört zum "vertragsgemäßen Gebrauch" von Terrassen, auf ihnen Gegenstände abzustellen, zu denen neben Pflanzentöpfen, Tischen, Stühlen und Schaukeln auch eben Parabolantennen gehören.
    Az: LG Hamburg Urteil vom 19.12.2002, Az. 307 S 132/02
    Stellt ein Mieter auf seinem Balkon eine Parabolantenne mit einem 10 Kilo schweren Fuß hinter einem Sichtschutz auf und ragt die "Schüssel" nur zur Hälfte über das Balkongeländer, so handelt es sich nicht um eine vertraglich verbotene "Anbringung" mit einem Eingriff in die bauliche Substanz. Ein Mieter hat das Recht, den Balkon zu nutzen "wie es ihm beliebt".
    Az: AG Fulda, 3 C 1150/98 A
    Ich habe noch mehr davon !
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  10. #25
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    @ satin und the Duke

    danke für diese Informationen. Das habe ich ja auch schon alles gelesen in google. Aber ob der Vermieter das trotzdem erlaubt. Das steht in den Sternen. So am 05.03.2007 habe ich Termin. Jetzt bringt es immoment nicht viel darüber nachzudenken. Werde mal bei den Termin diese ganzen Sachen ausdrucken und ihn das zeigen was wir vor haben.

  11. #26
    Stammuser Avatar von Tittare
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    Zitat Zitat von Gangster Beitrag anzeigen
    @ satin und the Duke
    danke für diese Informationen. Das habe ich ja auch schon alles gelesen in google. Aber ob der Vermieter das trotzdem erlaubt. Das steht in den Sternen. So am 05.03.2007 habe ich Termin. Jetzt bringt es immoment nicht viel darüber nachzudenken. Werde mal bei den Termin diese ganzen Sachen ausdrucken und ihn das zeigen was wir vor haben.
    Hi Gangster,
    mische mich kurz ein.
    Dukes Vorschlag mit der Stütze scheint mir der Beste zu sein. Vorteile wie oben schon beschrieben: kein Eingriff in die Bausubstanz, wenn richtig verspannt unverrückbar auch bei Sturm und vor allem millimetergenau platzierbar wo Platz ist.
    Gehe einfach auf eine Baustelle, wo vor kurzem eine Betonplatte geschüttet worden ist, nimm ein Flasche "Stoff" mit und frage einen der Maurer nach einem "Drehsteifen". Der Rest sollte Formsache sein. Nur den Wagen nicht zu weit weg zu parken. Ist doch hübsch schwer nach ein paar Metern.
    Zu den Problemen mit Vermietern: Wer viel fragt kriegt auch viele blöde Antworten. Erwas Verantworten wollen wenige in diesem Land. Ein "Nein" ist schnell gesagt und hilft Dir nicht weiter. Der Andere hat ersteinmal wieder seine Ruhe.
    Steht aber eine Schüssel schauen die meisten darüber hinweg, kaum einer will der Spielverderber sein.
    Pech hast Du nur wenn ein "Sheriff" (Duke Du bist nicht gemeint) in Deinem Haus wohnt der für diese Angelegenheit gerne einmal seine Tätigkeit der Falschparkerjagd unterbricht.
    T.

  12. #27
    Stammuser
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    meinst du die Hardcorelösung? Ich glaube daraus wird nix. Weil die ja im ersten Stock wohnen und ne Tür dazwischen ist. Bei beiden Seiten. Und in der Mitte oder so ein Fenster.

    Ich denke das mit den Balkonständer ist die beste Lösung. Nur jetzt habe ich mal so ne Frage nebenbei.

    Kann man die Multytenne liegend installieren. So über dem Kopf umgedreht. Oder geht das nur bei anderen kleinen Antennen. Und wie ist der Empfang wenn die liegend ist. Kann man die auch vor der Balkonwand einfach hinstellen überkopf ohne das sie zu halb über die Balkonwand hinausragt? Oder brauche sie auf jedenfall frei sicht.

  13. #28
    Arschloch der Herzen Avatar von Duke
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    Zitat Zitat von Gangster Beitrag anzeigen
    @ satin und the Duke
    danke für diese Informationen. Das habe ich ja auch schon alles gelesen in google. Aber ob der Vermieter das trotzdem erlaubt. Das steht in den Sternen. So am 05.03.2007 habe ich Termin. Jetzt bringt es immoment nicht viel darüber nachzudenken. Werde mal bei den Termin diese ganzen Sachen ausdrucken und ihn das zeigen was wir vor haben.
    Warum willst du schlafende Hunde wecken !

    Dein Vermieter wird NEIN sagen. Da kannst du ihn vorlegen was du willst.

    Bau die Satschüssel nach den Vor und Angaben sowie Ratschlägen von uns auf.
    Abbauen kannst du sie immer noch wenn dir jemand auf die Schliche gekommen ist.
    Meine Schale steht steht seit 10 Jahren in dieser Position.
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  14. #29
    Stammuser Avatar von Tittare
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    Zitat Zitat von the Duke Beitrag anzeigen
    Warum willst du schlafende Hunde wecken !
    Dein Vermieter wird NEIN sagen. Da kannst du ihn vorlegen was du willst.
    Jipp,
    ist ja auch das Einfachste für ihn.
    T.

  15. #30
    Stammuser
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    Hallo

    ja wenn ich mir jetzt ne SatAnlage+Receiver etc kaufe so bestimmt max 300€ denke ich?
    Und ich die dann ohne zu fragen aufstelle. Und nach paar Wochen kriegt mein Opa Brief das sie die abbauen sollen sonst keine Ahnung was.

    Dann haben wir ja alles umsonst gekauft. Die Schüssel, Balkonständer Receiver etc.? Dann haben die ja kein Nutzen mehr.

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