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Thema: Gerichtsurteil: Keine Urheberrechtsabgabe auf Drucker

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    Thumbs up Gerichtsurteil: Keine Urheberrechtsabgabe auf Drucker

    Gerichtsurteil: Keine Urheberrechtsabgabe auf Drucker

    Hersteller von Computerdruckern müssen weiterhin keine Urheberrechtsabgabe für ihre Produkte zahlen.
    Das hat das Oberlandesgericht Düsseldorf gestern entschieden und damit die Klage der Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) abgewiesen.
    Die Hersteller Canon, Epson, Kyocera und Xerox hätten sonst über 400 Millionen Euro zahlen müssen, schätzt Anwalt Markus Wirtz von der internationalen Wirtschaftskanzlei Taylor Wessing.

    Die VG Wort hatte argumentiert, dass mit Druckern geschützte Werke vervielfältigt werden könnten.
    Die Verwertungsgesellschaft hat rückwirkend ab 2001 eine Abgabe von bis zu 300 Euro für jedes Gerät verlangt - abhängig von Druckgeschwindigkeit und Farb-/ oder Schwarz-Weiß-Druckfähigkeit des Gerätes.

    Das Vorhaben ist nun gestoppt.
    "Erstmals hat ein deutsches Gericht die grundsätzliche Forderung von Urheberrechtsabgaben abgelehnt", erklärt Wirtz, der zusammen mit seinem Partner Alexander Haudan die Produzenten vertritt (AZ: I-20 U 38/06).
    "Die Richter folgten unserer Auffassung, dass Drucker als reine Ausgabegeräte im Alltag nicht im nennenswerten Umfang zur Vervielfältigung genutzt werden."
    Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, eine Revision vor dem BGH ist zulässig.

    (bwi)

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