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Thema: Frage zum Wandlungsrecht!

  1. #1
    Stammuser Avatar von NoonX
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    Frage zum Wandlungsrecht!

    Hallo zusammen!

    Folgendes:
    Habe im August einen LCD Fernseher (GXK) gekauft. Musste ihn bereits in den ersten zwei Wochen zweimal umtauschen. Das erste mal ist der Fernseher Kaputt gegangen, beim zweiten mal war der von Anfang an defekt.

    Zufrieden bin ich aber immer noch nicht. Der Fernseher kann manche Farben nicht richtig bearbeiten. Bsp.: OriginalDVD "Tränen der Sonne"! Der Film spielt hauptsächlich im Dschungel. Leider zeigt er mir sämtliches Grün als GRAU!
    Und das kann es ja nicht sein, oder?

    Frage: Stimmt es, dass beim 3. Umtausch, Ich das Recht auf ein komplett neues Gerät habe?

    Wäre für Ratschläge Dankbar.

    MFG
    NoonX
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    ...kurz nachdem man es gebraucht hat!

  2. #2
    Stammuser
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    Gilt das auch, wenn 5 Monate vergangen sind? z.B.: Garantieanspruch?
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  3. #3
    Urmels Alptraum Avatar von fritzmuellerde
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    Zitat Zitat von NoonX Beitrag anzeigen
    Gilt das auch, wenn 5 Monate vergangen sind? z.B.: Garantieanspruch?
    wenn du ein gerät umgetauscht bekommst beginnt die garantie von neuem...

    und in den ersten sechs monaten müßte sowieso der verkäufer nachweisen daß der fehler NICHT beim kauf schon vorhanden war - was ja schier unmöglich ist...

  4. #4
    SMember Avatar von Hawak
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    Zitat Zitat von NoonX Beitrag anzeigen
    Gilt das auch, wenn 5 Monate vergangen sind? z.B.: Garantieanspruch?
    Die gesetzlich geregelte Mängelhaftung seit 1.1.2002 sieht eine Mängelhaftung von 24 Monaten vor. Dabei wird in den ersten sechs Monaten davon ausgegangen, dass der Mangel bereits zur Auslieferung vorlag, danach dass der Mangel erst im Laufe der Zeit aufgetreten ist.

    Das bedeutet, innerhalb von sechs Monaten nach Kauf hat der Verkäufer (nicht der Hersteller!) die Last, zu beweisen, dass der Mangel nicht vorliegt, danach hat der Käufer den Mangel z.B. durch Gutachten nachzuweisen.

    Also innerhalb von sechs Monaten ist eine Reklamation sehr einfach durchzuführen, danach (wenn keine Garantievereinbarung vorliegt) wird's halt ein bischen schwieriger.
    Ansonsten gilt was satin oben beschrieb.

    Hier noch ein guter FAQ-Link zum Thema als Einstiegs-Droge:
    eastcomp.de Gewährleistung FAQ
    Informationen zu eingefügten Links Informationen zu eingefügten Links

       
     

  5. #5
    Stammuser
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    Danke erstmal für die schnellen Antworten und Tips!
    Denke ich werde, mit dem Gerät, ins Geschäfft dackeln und da mal auf den Tisch hauen.
    Wer lässt sich schon gerne ins Portmonai spucken?
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