Die gesetzlich geregelte Mängelhaftung seit 1.1.2002 sieht eine Mängelhaftung von 24 Monaten vor. Dabei wird in den ersten sechs Monaten davon ausgegangen, dass der Mangel bereits zur Auslieferung vorlag, danach dass der Mangel erst im Laufe der Zeit aufgetreten ist.
Das bedeutet, innerhalb von sechs Monaten nach Kauf hat der Verkäufer (nicht der Hersteller!) die Last, zu beweisen, dass der Mangel nicht vorliegt, danach hat der Käufer den Mangel z.B. durch Gutachten nachzuweisen.
Also innerhalb von sechs Monaten ist eine Reklamation sehr einfach durchzuführen, danach (wenn keine Garantievereinbarung vorliegt) wird's halt ein bischen schwieriger.
Ansonsten gilt was satin oben beschrieb.
Hier noch ein guter FAQ-Link zum Thema als Einstiegs-Droge:
eastcomp.de Gewährleistung FAQ