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Thema: Arcor - Beschiss

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  1. #1
    Teamplayer-Mod Avatar von six6
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    Zitat Zitat von salax Beitrag anzeigen
    ... Ist ein Telefonvertrag auch schon ein Vertrag oder ein verbindlicher Vertrag? Solange wie nix unterschrieben wurde, so meine Meinung, ist kein Vertrag zustand gekommen....
    Sorry salax, aber das siehst Du falsch:
    Ein Vertrag kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande, egal ob mündlich oder schriftlich.
    Demnach genügt es wenn man mündlich (fernmündlich) etwas bestellt.
    Man hat aber bei fernmündlichem Vertrag ein Widerrufsrecht.

    Bei solchen Fällen gehe ich immer wie folgt vor:
    1. Den Verkäufer (Anbieter) anschreiben und Vertrag widerrufen.
    2. Hierüber schriftliche Bestätigung innerhalb einer Frist anfordern.
    3. Name und Anschrift des "Verkäufers" (Werber) innerhalb einer Frist anfordern.
    4. Den Verkäufer darauf hinweisen, das die Bundesnetzagentur hierüber informiert wird (Kopie an: Bundesnetzagentur)
    5. Gleichzeitig denen eine Strafanzeige wegen Betruges androhen.
    6. Bisherigen Vertragspartner auffordern seinen Vertrag ohne eigene schriftliche Bestätigung nicht zu verändern (Kopien anfügen)
    7. Regulierungsbehörde informieren und auch Kopien beifügen.

    Die Regulierungsbehörde findet ihr unter: www.bundesnetzagentur.de
    Anschrift:
    Bundesnetzagentur
    Tulpenfeld 4
    53113 Bonn
    Tel. 0228/14-0
    Fax. 0228/14-8872
    eMail: Poststelle@BNetzA.de

    Ihr glaubt gar nicht, wie das wirkt und wie schnell das auf einmal geht.
    Informationen zu eingefügten Links Informationen zu eingefügten Links

       
     
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    Gruß und einen schönen Tag wünscht
    .
    Werder-Fan aus Überzeugung (auch wenn es mal nicht läuft ...)
    Lieber mit Werder absteigen, als Bayern-Fan sein

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