Sorry salax, aber das siehst Du falsch:
Ein Vertrag kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande, egal ob mündlich oder schriftlich.
Demnach genügt es wenn man mündlich (fernmündlich) etwas bestellt.
Man hat aber bei fernmündlichem Vertrag ein Widerrufsrecht.
Bei solchen Fällen gehe ich immer wie folgt vor:
1. Den Verkäufer (Anbieter) anschreiben und Vertrag widerrufen.
2. Hierüber schriftliche Bestätigung innerhalb einer Frist anfordern.
3. Name und Anschrift des "Verkäufers" (Werber) innerhalb einer Frist anfordern.
4. Den Verkäufer darauf hinweisen, das die Bundesnetzagentur hierüber informiert wird (Kopie an: Bundesnetzagentur)
5. Gleichzeitig denen eine Strafanzeige wegen Betruges androhen.
6. Bisherigen Vertragspartner auffordern seinen Vertrag ohne eigene schriftliche Bestätigung nicht zu verändern (Kopien anfügen)
7. Regulierungsbehörde informieren und auch Kopien beifügen.
Die Regulierungsbehörde findet ihr unter: www.bundesnetzagentur.de
Anschrift:
Bundesnetzagentur
Tulpenfeld 4
53113 Bonn
Tel. 0228/14-0
Fax. 0228/14-8872
eMail: Poststelle@BNetzA.de
Ihr glaubt gar nicht, wie das wirkt und wie schnell das auf einmal geht.