Urmel,
die Mühle wird gnadenlos GEGEN Dich mahlen, wenn DU SELBST NUN nicht GANZ SCHNELL etwas unternimmst, was den Vorgang rückgängig machen kann und was FÜR DICH eventuell juristisch verwertbar sein könnte, sofern es nötig werden sollte...
(1) Teile Versatel schriftlich durch Einschreiben mit Rückschein mit,
(1.1) dass Du Arcor mit NICHTS beauftragt hast und dass KEIN VERTRAG zwischen Dir und Arcer besteht und
(1.2) dass Dein Vertrag mit Versatel weiter bestehen soll und Versatel Dir umgehend die technische Nutzungsmöglichkeit der vertraglichen Leistungen wieder herstellen soll und
(1.3) dass Versatel Dir das bestätigen soll (Frist: binnen 1 Woche).
(2) Teile Arcor schriftlich durch Einschreiben mit Rückschein mit,
(2.1) dass Du Arcor mit NICHTS beauftragt hast und dass KEIN VERTRAG zwischen Dir und Arcer besteht und
(2.2) dass Dein Vertrag mit Versatel weiter bestehen soll und Arcor alles unterlassen soll, Deine Nutzung der Versatel-Vertragsleistungen zu behindern oder zu unterbrechen und
(2.3) dass Arcor Dir das bestätigen soll (Frist: binnen 1 Woche, ersatzweise Klage androhen) und
(2.4) dass Du Arcor für alle Schäden zu Deinem Nachteil haftbar machen wirst, die Dir aus dem Verhalten Arcors entstehen.
Nach Fristablauf Anwalt beauftragen mit Klage gegen Arcor (Anwalt weiß, wie er das definiert+formuliert).
Darauf achten, dass Klage mit Urteil statt findet, KEINEN Vergleich!, damit alle Kosten zu Lasten Arcor gehen.
Viel Erfolg.