Vollkommen richtig !
Viele mögen diesen Beitrag vielleicht als Besserwisserisch abtun,
weil sie meinen, auf s.g. Feinheiten nicht achten zu müssen.
Definition : Gebühren sind Entgelte für hoheitliche Aufgaben.
Mein Vermieter hat mir in seiner Mietnebenkostenabrechung
einige Posten mit der Bezeichnung "Gebühren" berechnet, die aber rein
Kosten wirtschaftlicher Natur, aber auch zum Teil, Mietrechtlich gesehen,
Unfug waren.
Ich habe dadurch so einige Euros gespart, weil eben diese Posten juristisch
gesehen, alleine durch die Verwendung des Begriffes "Gebühren", unwirksam waren.
Durch falsch angewendete Begriffe wurden auch schon ganze Verträge oder gar
Gerichtsurteile (aufgrund "formeller Fehler"), im Nachhinein Null und Nichtig !
Auf gut deutsch: Sie können einem Kopf und Kragen kosten.
Der Unterschied zwischen dem richtigen Wort und dem beinahe richtigen ist
derselbe Unterschied wie zwischen dem Blitz und einem Glühwürmchen.
Mark Twain