Zitat Zitat von Buschmann Beitrag anzeigen
Hi
Er kann schon ne Schüssel anbringen aber der Vermieter sagt ihm wo.
Das ist in der Regel auf dem Dach, ordentlich Montiert und mit einer schriftlichen Erklärung versehen damit da andere Mieter auch mit dran können.
Außerdem ist in der Regel noch eine Kaution fällig damit das Ding beim Auszug auch wieder abgebaut wird und alles Fachgerecht zurückgebaut wird.
So wirds bei uns gehandhabt und ich finde das absolut richtig. Wie sieht das denn aus wenn jeder so wie er gern möchte die Hausfasade verunstaltet?
Ich hab meine Schüssel hinter der Balkonbrüstung ( 1m hoch Beton ) auf den Boden gestellt. Funzt mit 3 LNB einwandfrei und von aussen ist nix zu sehen.
Hi Daniel,
hi all,
das Recht eines Ausländers auf Empfang eines Programmes in seiner Muttersprache besteht gegenüber dem Vermieter. Ist jedoch der Vermieter Miteigentümer in einer Wohneigentümergemeinschaft so kann er dieses Recht nicht gegen seine Miteigentümer durchsetzen.
Das "sichtbare" Anbringen einer Satschüssel verändert das äußere Erscheinungsbild der Fassade und erfordert einen Beschluss der WEGemeinschaft. Wenn da nur ein Einziger gegen ist und seine Rechte durchsetzt, bleibt´s dunkel.
T.