Das Recht der Anfechtung bei einem Irrtum steht einem Privaten genauso zu wie dem Shopbetreiber.
D.h. auch du bist davon geschützt, z.b. wenn du dich bei Ebay bei der Abgabe eines Gebots vertippst.
Und so einen Fehler sollte ein Privater genauso wenig machen wie ein Shop.
Und auch ein Privater wird nicht gezwungen, über solche Verfahren etwas zu kaufen.