Man sollte die Geschäftsbedingungen eines Verkäufers nicht mit den Auktionsbedingungen von Ebay vermengen.

Beim normalen Kauf hat man eher schlechte Karten, wenn sich der Verkäufer mit der Preisauszeichnung vertut. Er muss ein Kaufangebot bei entsprechenden Geschäftsbedingungen nicht zwingend annehmen.

Bei Auktionen, die über einen Dritten laufen, sieht das in der Regel anders aus, da der Verkäufer hier im Vorfeld die Auktionsbestimmungen akzeptiert. Auch der Käufer kennt diese Bestimmungen und kann dementsprechend auch darauf vertrauen, dass sie eingehalten werden werden. Der "Rübenernter-Fall" ist deshalb für normale Internetkäufe nicht unbedingt wegweisend.

mfg
abrakan