hi,

ihr könnt eine Internetauktion ala Ebay damit nicht vergleichen!

Das einstellen des Artikels ist kein Angebot, man könnte es mit der Auslage eines Kaufhauses vergleichen.

Erst die Bestellung ist ein Kaufangebot, worauf der Händler nicht eingehen muß.

Im Übrigen wird kein Richter den Händler verurteilen den Artikel für den Preis zu liefern, weil der Fehler zu offensichtlich ist.

cu

shimada