Der Verkäuferin obliegt die Überprüfungspflicht ihres Angebotes.
Offensichtlich hat sie es nicht getan und Das ist der Knackpunkt
den jeder Rechtsanwalt ausnutzen kann. Fehlerhafte Software
ist ganz allein ihr Problem
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Ps.: Sollte das Angebot höchtens ein Jahr her sein, würde ich das Teil nicht
über 500€ kaufen und da wäre ich noch großzügig.