Salax das verstehe ich ehrlich gesagt nicht ganz was du meinst.
ein technischer fehler können überall passieren. wenn es so wäre wie du sagst, da würde jeder geschäftsmann zu grunde gehen.
Salax das verstehe ich ehrlich gesagt nicht ganz was du meinst.
ein technischer fehler können überall passieren. wenn es so wäre wie du sagst, da würde jeder geschäftsmann zu grunde gehen.
Na ja, das kann man schon unterschiedlich betrachten: Ich werde als Shopbetreiber ja nicht dazu gezwungen, die technischen Verfahren ungeprüft einzusetzen. Insofern kann man auch argumentieren, dass der Shopbetreiber in jedem Fall für den ordnungsgemäßen Betrieb verantwortlich ist und Fehler halt dem allgemeinen Betriebsrisiko zuzurechnen sind.
Wenn ich z.B. als Selbständiger meine Buchführung per EDV erledige, macht mich das Finanzamt bei unrichtigen Angaben zur Schnecke...da kann ich ruhig mit Irrtum und Softwarefehler um die Ecke kommen, an der Stelle interessiert das niemanden...
Vielleicht wird es hier den Shops doch ein bisserl zu einfach gemacht?!
Das Recht der Anfechtung bei einem Irrtum steht einem Privaten genauso zu wie dem Shopbetreiber.
D.h. auch du bist davon geschützt, z.b. wenn du dich bei Ebay bei der Abgabe eines Gebots vertippst.
Und so einen Fehler sollte ein Privater genauso wenig machen wie ein Shop.
Und auch ein Privater wird nicht gezwungen, über solche Verfahren etwas zu kaufen.
Der Verkäuferin obliegt die Überprüfungspflicht ihres Angebotes.
Offensichtlich hat sie es nicht getan und Das ist der Knackpunkt
den jeder Rechtsanwalt ausnutzen kann. Fehlerhafte Software
ist ganz allein ihr Problem
cu
d
Ps.: Sollte das Angebot höchtens ein Jahr her sein, würde ich das Teil nicht
über 500€ kaufen und da wäre ich noch großzügig.
Geändert von deta7 (14.01.07 um 17:12 Uhr)
Wer mit dem Finger auf andere zeigt, sollte nicht vergessen,daß dabei immer drei Finger seiner Hand auf ihn selbst gerichtet sind.