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Thema: Sonderkündigungsrecht durch MWST-Erhöhung

  1. #1
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    Sonderkündigungsrecht durch MWST-Erhöhung

    Hi,
    ich habe in meiner aktuellen E-Mail zur Onlinerechnung bei O2 folgenden Text gefunden:

    Wichtiges zur Mehrwertsteuererhöhung
    Am 01.01.2007 steigt die gesetzliche Mehrwertsteuer um 3% auf 19%.
    Leider erhöhen sich dadurch bei Laufzeitverträgen, die vor dem 28.11.2006
    abgeschlossen wurden, einige Entgelte für Mobilfunkleistungen.


    Daraufhin schaute ich mir die aktuellen Tarifkonditionen auf derHompage an und sah, dass u.a. die monatliche Grundgebühr aufgrund der MWST-Erhöhung auf 10,21€ angehoben wurde.
    Als ich meinen Mobilfunkvertrag abgeschlossen habe, wurde mir für meine Vertragslaufzeit bestimmte Tarifkonditionen zugesagt.
    Diese wurden sowohl in den Prospekten, als auch auf der Homepage in den Tarifkonditionen Brutto beworben.

    Meine monatliche Grundgebühr betrug beispielsweise 9,95€ Brutto, da stand nirgendwo 8,58 € zuzüglich der aktuellen MWST.


    Ist das also nicht ein Grund für ein Sonderkündigungsrecht?

    Gruß

  2. #2
    Seniormitglied Avatar von Piotrek
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    Nö ist kein (Sonder) Kündigungsrecht denn bei O2 werden Preise netto angegeben in allen Rechnungen und die Steuererhöhung kommt auch nicht von O2 sondern vom Staat ;-)

  3. #3
    Stammuser
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    Habe mittlerweile auch den Passus in den AGBs gefunden, dass O2 bei einer MWST-Erhöhung diese an den Kunden weitergeben darf.
    Mich würde mal interessieren, ob das in den AGBs von 2002, als ich den Vertrag abgeschlossen habe, auch schon drin war oder erst in der Verion von 2006.

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