Zitat Zitat von satin Beitrag anzeigen
Ohne vorausgehende Mahnung - klingt sehr unwahrscheinlich??!! Ich hatte
auch einmal einen Betrag von 8.- Hühnern zu wenig angewiesen - den
fand ich dann in der nächsten Veranschlagung - zzgl. Säumnisgebühren.
Im obigen Fall würde ich eine Beschwerde einreichen!!
Es ist richtig. Bei Amtshandlungen muss ein bestimmter Weg eingehalten werden. So kann man auch nicht gleich klagen und muss erst Mahnverfahren durchmachen. Ich denke mal die Mahnungen wurden ignoriert oder übersehen.